Ich zahle Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge und Zinsen. Gehöre ich damit für die SPD zur den reichsten zehn Prozent oder gar den Superreichen?
Hallo Frau Heiligenstadt, da sie die beste Antwortquote aller finanzpolitischen Sprecher/innen der SPD haben, geht die Frage an Sie. Sie können mich aber auch gerne an Herrn Schrodi oder Herrn Zorn verweisen.
Grundlage der Frage ist die Webseite der SPD Fraktion: https://www.spdfraktion.de/themen/soli-faellt-weg-fast-alle Ich beziehe mich konkret auf den 4. Absatz.
Ich habe selbst etwas Geld angespart und ein bisschen in ETFs investiert, um für die Rente vorzubeugen. Mir war bis zu den Zinssteigerungen in letzter Zeit nicht bewusst, dass auf Kapitalerträge noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% angerechnet wird. Mit etwas über 30k Euro Rücklagen kommt man mittlerweile über die 1000 Euro Sparerpauschbetrag.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge.
Die Entrichtung des Solidaritätszuschlags auf Kapitalerträge hat einen technischen Hintergrund.
Die Abgeltungsteuer wird bereits an der "Quelle" durch den Schuldner der Kapitalerträge oder die inländische Zahlstelle (i. d. R. den Banken) einbehalten und anonym abgeführt.
Eine Bank weiß also nicht, wie die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Kunden sind und erhebt die Steuer zusätzlich des Solidaritätszuschlags pauschal.
Wenn das Einkommen von Steuerschuldnern aber innerhalb der Freibeträge liegt, können sie beispielsweise Kapitalerträge bei der Steuererklärung angeben und eine Günstigerprüfung beantragen, um den entrichteten Solidaritätszuschlag mit einer Steuererklärung zurückzuerhalten.
Für das Steuerjahr 2024 gilt, dass der Solidaritätszuschlag für Singles gestaffelt ab einem Jahreseinkommen (brutto) von ca. 85.000 Euro erhoben wird. Der volle Solidaritätszuschlag wird erst ab etwa 140.000 Euro fällig.
Dasselbe gilt für Kapitalerträge. Wenn der persönliche Steuersatz der Steuerschuldner unter 25 % liegt, also unterhalb des Prozentsatzes der Abgeltungssteuer, kann eine Günstigerprüfung beantragt werden.
Ich weise darauf hin, dass ich grundsätzlich keine steuerrechtliche Beratung machen darf und es sich hierbei lediglich um politische Informationen und nicht um eine steuerrechtliche Beratung handeln kann. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt