Frage von Alexander M. • 11.07.2024
Wie soll eigentlich mit Elterngeldempfänger umgegangen werden, wenn die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Da ja die Höhe des Elterngeld anhand der vorherigen Steuerklasse berechnet wird.
Heißt ja, es müsste dann bei allen Empfängern die 3 und 5 hatten nachberechnet werden oder? Wie geht die Regierung mit diesen Problemfällen um. Ich meine nicht die zukünftigen sondern die die während Umstellung in Elternzeit sind.
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