Frage von Lando B. •

Guten Tag Frau Heiligenstadt, wann ist nach der Gesetzesänderung zum Familienergänzungszuschlag (nun auch ab dem ersten Kind) mit der Änderung der FEZVO zu rechnen?

Durch die Änderung ist es nun zwar möglich, den Zuschlag bereits ab dem ersten Kind zu erhalten, allerdings ist die Höhe bei einem Kind in der FEZVO nicht geregelt. Daraus folgt, dass sowohl meine Gehaltsstelle (Landkreis) keinen Zuschlag bestimmen kann und dies auch von der NLBV so gehandhabt wird. Damit ist die Änderung der Anspruchsvoraussetzung aus 2024 wirkungslos.

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Frauke Heiligenstadt
Frauke Heiligenstadt
SPD