Frage an Frauke Heiligenstadt von Moritz B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Heiligenstadt,
wir wenden uns heute als Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel an Sie.
In unserer Branche stehen verkaufsoffenen Sonntage immer wieder zur Debatte. Sollte die bestehende Regelung von vier verkaufsoffenen Sonntagen in Verbindung mit einem konkreten Anlass Ihrer Meinung nach gelockert werden, oder zum Schutz des freien Sonntages bestehen bleiben?
Sehr geehrter Herr B.,
liebe Kolleginnen und Kollegen von ver.di.
Die Landesregierung hat im Mai diesen Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der grundsätzliche Regelungen für den Ladenschluss enthält. Dieser Gesetzentwurf müsste Ihnen sicherlich bekannt sein. dennoch will ich gern die wichtigsten Regelungsinhalte anführen:
Der Gesetzentwurf hat folgende Eckpunkte:
- Es soll ein neues Genehmigungssystem für die sog. verkaufsoffenen Sonntage eingeführt werden, das grundsätzlich bis zu vier Genehmigungen pro Jahr bezogen auf die gesamte Gemeinde vorsieht.
- Weitere vier mögliche Öffnungen sollen für Ausflugsorte erhalten bleiben
- Wie bisher soll für einzelne Verkaufsstellen eine Genehmigung pro Jahr zugelassen werden („Jubiläumsklausel“)
- Zusätzlich soll jährlich eine Sonntagsöffnung je Stadtbezirk ermöglicht werden, wenn dies kommunalen Entwicklungszielen dient.
- Für die Genehmigung ist immer ein angemessener Anlass Voraussetzung
- Der 27.12., wenn er auf einen Sonntag fällt, der 01.05. und der 03.10. sollen zukünftig verkaufsfrei sein.
Wir haben in diesem Gesetzentwurf versucht, die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Mir ist klar, dass die vorgeschlagenen Regelungen bei ver.di nicht vollständig begrüßt werden. Aufgrund der Diskontinuität in der Legislaturperiode wird es nun ohnehin nicht mehr zu einer Änderung kommen.
Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass es so wenig verkaufsoffene Sonntage wie möglich geben sollte, weil sich dadurch der Umsatz nicht erhöht, sondern lediglich verlagert. Daher wären sicherlich die zusätzlichen Öffnungsmöglichkeiten für die Stadtbezirke nicht notwendig. Ich denke, dass mit der vorgeschlagenen Regelung eine abgewogene Lösung ermöglicht werden kann. Es wird aber auch kaum ein Gesetz so verabschiedet, wie es in die Beratungen geht. Daher sehe ich einer erneuten Beratung im Landtag mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt