Frauke Heiligenstadt
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Frage von Peter B. •

Frage an Frauke Heiligenstadt von Peter B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Die Tatsache, dass Semester, in denen man an einer Deutschen Universität immatrikuliert ist, nicht als Wartesemestern gezählt werden, beschäftigt mich aus folgendem Grund:
Sollte ein Student bereits nach einem Semester sein Studium abbrechen, weil Ihm die jeweilige Fachrichtung nicht gefällt oder weil es private Probleme gibt, so fällt es Ihm bei einem zweiten Anlauf in einer anderen Fachrichtung schwerer sich zu immatrikulieren, da eventuell Wartesemester fehlen könnten. Leider handelt es sich bei einem abgebrochenem Studium um wertlose und ungenutzte Zeit, die evtl. bei einer weiteren Bewerbung sogar noch zur "Strafe" werden könnte, wenn die nötigen Wartesemester nicht vorhanden sind.
Inwiefern steht die Behandlung auf der politischen Agenda des Landes Niedersachsen. Wurde eine derartige Problematik überhaupt schon einmal angesprochen und was halten sie von diesem Umstand.

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bisher ist diese Thematik noch nie an mich herangetragen worden. Für mich ist aber die bisherige Praxis an den Hochschulen auch gut nachvollziehbar. Denn ein Wartesemester wird immer ab dem Zeitpunkt angerechnet, ab dem man sich für das entsprechende Studienfach entschieden und dann auch angemeldet hat. Eine andere Praxis würde ja die die „Quereinsteiger“ gegenüber den übrigen „Wartenden“, die sich schon früher für das Studienfach entschieden hatten, bevorzugen. Unabhängig davon kann man ja auch während der Wartezeit für ein Studienfach andere Studienfächer belegen, oder die Zeit anders nutzen, z.B. um weitere Qualifizierungen oder auch eine Ausbildung zu machen. Die Möglichkeiten sind da vielfältig.
Gruß
Frauke Heiligenstadt

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