Frauke Heiligenstadt
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Frage von Vanessa S. •

Frage an Frauke Heiligenstadt von Vanessa S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Ministerin Heiligenstadt,

ich habe im Anschluss an Ihre Antwort (vielen Dank!) eine Frage bezüglich der aktuell gültigen Unterrichtsverpflichtung für GymnasiallehrerInnen.
Sie schrieben:
"Notwendig für die Änderung der Auszahlungen des Besoldung ist eine Änderung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte."
Das OVG hat in seinem Urteil die 24,5-Regelung für unwirksam erklärt. Gilt dann nicht bis auf Weiteres die alte Regelung von 23,5 Stunden, und können dann nicht alle KollegInnen an den Gymnasien darauf vertrauen, dass schnellstmöglich - auch ohne neue Arbeitszeitverordnung - die entsprechende Pflichtstunden- bzw. Gehaltsanpassung erfolgt?

Mit freundlichen Grüßen,

Vanessa Schmidt

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmidt,

meine Antwort in aller Kürze. Nein, ein „Wiederaufleben“ der alten Verordnung ohne entsprechende Veränderung und notwendiges Anhörungsverfahren war leider nicht möglich, zumal wir ja auch die „Rückzahlung“ der im letzten Schuljahr zuviel geleisteten Stunden und ein freiwilliges Arbeitszeitkonto regeln wollten und auch sollten. Seien Sie aber versichert, dass wir mit Hochdruck an der Änderung gearbeitet haben und die VO in Kürze in Kraft treten kann. In jedem Fall werden die entsprechenden (Nach)-Zahlungen, insbesondere natürlich auch für die Teilzeitkräfte, so zeitnah wie möglich veranlasst.
Ich erlaube mir noch den Hinweis an Sie, dass wir uns hier auf der Seite von Abgeordnetenwatch befinden. Hier sind in der Regel Fragen von Bürgerinnen und Bürgern an die jeweiligen Landtagsabgeordneten möglich. Ich bin Mitglied des Landtages im Wahlkreis Northeim, daher bin ich auch als MdL hier auf Abgeordnetenwatch vertreten. Sollten Sie Fragen weiterhin an mich als Kultusministerin haben, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese über die Seite des Kultusministeriums stellen würden. Einen Link füge ich anbei.
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=24725&article_id=6400&_psmand=8

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

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