Frage an Frauke Heiligenstadt von Christine U. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin Heiligenstadt,
Ich gratuliere Ihnen zu dem durchgesetzten Bildungspaket. -
Allerdings, beschwerte sich mein Mann bisher bereits über durch meine Tätigkeit im Gymnasium (volle Stelle) dienstlich hervorgerufenen Abwesenheitszeiten (aktive Mitarbeit im Schulvorstand, Schulentwicklungsteam, Jahrgangsleitungstätigkeit, Sicherheitsbeauftragte, Dienstbesprechungen, Arbeitsgemeinschaften und diverse weitere Nachmittags- und Abendveranstaltungen), da es kaum einen freien Abend gibt, an dem ich Zeit für meine Partnerschaft aufbringen kann.
Ich bitte Sie nun hiermit, meinem Mann die künftig noch weniger zur Verfügung stehende Freizeit durch die von Ihnen als meine Vorgesetzteninstanz anberaumte Mehrarbeit, die Sie wöchentlich rein rechnerisch mit 45 Minuten verbuchen, für mich faktisch einen deutlich höheren Zeitaufwand bedeutet, plausibel zu machen.
Ein landesschulbehördlich angeordnetes Dezernentenabitur wird dieses Jahr zusätzlich nahezu täglich mehrfache Überstunden erfordern, um den angesetzten Korrekturzeitraum einhalten zu können.
Ihr Argument, 1 Mrd Investition, hat meinen Mann bisher nicht überzeugt, die Abstriche für das Freizeitkontingent hinzunehmen, da sich die Mehrarbeit finanziell nicht bemerkbar macht.
Gleichwohl konnte ich während der Ausbildung zur Sicherheitsbeauftragten mit meinen Kollegen feststellen, dass Ihre Maßnahmen teilweise, wenn auch nur oberflächlich greifen, da noch "haufenweise" Sozialarbeiter und Schulpsychologen sowie Beratungslehrerausbildungsstellen fehlen.
Die Arbeitsumstände der Förderschullehrer sind aus Arbeitsschutz-Perspektive kaum hinzunehmen, da häufig wechselnde Einsatzorte äußerste Flexibilität von den Förderschullehrern verlangt. Durch diese Einsatzwechseltätigkeit ist eine echte Pausengestaltung nicht möglich.
Ich erwarte Ihr statement
Christine Uhland
Ich verstehe, dass man als Politikerin unpopuläre Entscheidungen treffen kann, aber ich billige Ihren Umgang mit meiner Ressource Arbeitskraft nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Fragestellerin,
das OVG Lüneburg hatte im Juni dieses Jahres entschieden, dass die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden für gymnasiale Lehrkräfte nicht rechtmäßig ist. Die niedersächsische Landesregierung hat daraufhin im Rahmen eines Nachtragshaushalts unverzüglich die notwendigen Stellen geschaffen. 450 Stellen konnten bereits zum Schuljahresbeginn 2015/16 zur Verfügung gestellt werden, fast 300 davon sind gegenwärtig (Stand 24.07.2015) bereits besetzt. Wir haben es nach dem Urteil mit einer besonderen Situation zu tun und die Schulen haben in sehr kurzer Zeit hervorragende Arbeit geleistet. Mein Dank geht auch an die Schulleitungen. Sie haben in den vergangenen Wochen einen riesengroßen Kraftakt vollzogen, damit wir unser gemeinsames Ziel - die Sicherung der Unterrichtsversorgung - erreichen können. In Gesprächen mit den Verbänden habe ich auch über die Änderungen der Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule), die nach dem Gerichtsurteil in Abstimmung mit den Verbänden vorgenommen werden sollen, informiert. Danach soll die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für gymnasiale Lehrkräfte und Schulleitungen von 23,5 auf 24,5 Stunden zurückgenommen werden. Im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleistete Unterrichtsstunden sollen auf ein eigenes, hierfür zu schaffenden Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen verbucht werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Schuljahr 2015/2016 freiwillig eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu erteilen, die dann ebenfalls auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt werden kann. Selbstverständlich wird die Landesregierung für jede Stunde, die über die bestehende Unterrichtsverpflichtung hinaus geleistet wird, einen Ausgleich schaffen. Bei der „Rückzahlung“ der angesammelten Stunden habe ich im Gespräch mit den Verbänden sehr flexible Lösungen in Aussicht gestellt. So wird es die Möglichkeit des Ausgleichs des Arbeitszeitkontos sowohl in Form von Zeit, wie auch in Form von Mehrarbeitsvergütung geben. Eine zeitliche Beschränkung für den Ausgleich des Kontos gilt lediglich für den Beginn der Ausgleichsmöglichkeit (erst ab dem Schuljahr 2016/2017), Stunden können darüber hinaus zeitlich unabhängig ausgeglichen werden. Für Lehrkräfte, die 2015/2016 in den Ruhestand treten, gilt die Ausnahmeregelung, dass der zeitliche Ausgleich bereits im Schuljahr 2015/2016 vollumfänglich erfolgen kann. Weiterhin soll es eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Arbeitszeitkonten ohne Anrechnung auf den Höchstzeitraum von 12 Jahren geben. Es gibt rechtliche und finanzielle Grenzen, aber wir suchen gemeinsam nach Lösungen, die den Wünschen der Verbänden im Sinne der Lehrkräfte weitestgehend entsprechen. Nach vielen Gesprächen bin ich zuversichtlich, dass wir diese Lösungen auch finden werden und dass der Schulstart 2015/2016 gut gelingen kann. Weitere Gespräche werden in den nächsten Wochen fortgeführt. Ich hoffe, dass mit den vergenommen Veränderungen auch Ihre Bedenken ausgeräumt werden können. Die Finanzierung der Zukunftsoffensive Bildung mit deutlich mehr und besserer Ausstattung der Ganztagsschulen bleibt bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt MdL