Sehr geehrte Frau Schubert, wie stehen Sie zu sg. erneuerbaren Energieträgern wie Solarparks und Windrädern? VG R.
Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir voll hinter der Energiewende, um zukunftsfähige Standortpolitik, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie zusammenzubringen. Darüber hinaus sehen wir die Energiewende jedoch nicht nur an Wind und Sonne gebunden, sondern befürworten eine große Technologieoffenheit.
Nachdem in der Vergangenheit ein schneller Ausbau der Windenergie in Sachsen politisch verhindert wurde, haben wir in dieser Legislaturperiode den Windkraftausbau deutlich beschleunigt. Mit der vorzeitigen 2 %-Flächenausweisung haben wir einen angemessenen Beitrag zu den Bundesausbauzielen geleistet und, was mir besonders wichtig ist, mit der verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an den Gewinne zahlt sich die Energiewende zukünftig vor Ort doppelt aus. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir die unterschiedlichen Interessenslagen rund um den Bau oder die Verstärkung von bestehenden Windkraftanlagen zusammenbringen: Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, deren Schnelligkeit aber nicht zu Lasten von Natur und Umwelt gehen darf. Und wir wollen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort unterstützen. Dafür haben wir insbesondere die Sächsische Energieagentur besser ausgestattet. Diese hilft ganz konkret mit Beratungsangeboten, schafft Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch und setzt sich für die Lösung von lokalen Zielkonflikten ein.
Um den bisherigen Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen weiter auszubauen, verfolgen wir als BÜNDNISGRÜNE das Ziel, alle Möglichkeiten der Solarenergie auf bereits bebauten Flächen in Sachsen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates einführen. Darüber hinaus möchten wir eine Solarpflicht für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze, so lange keine wirtschaftlichen oder technischen Unzumutbarkeiten nachgewiesen werden können.
Vor allem Solar- und Windparks stellen uns vor die Frage nach verfügbaren Flächen. Bei Windkraftanlagen setzen wir auf das „Repowering“, also die Leistungsverstärkung bereits bestehender Anlagen, und bei Photovoltaikanlagen sollten möglichst schon versiegelte Flächen genutzt und die Anlagen darauf installiert werden. Beim Bau größerer Freiflächenanlagen muss der entstehende Flächenkonflikt durch kluge Konzepte entschärft werden. Das kann zum Beispiel durch die gemeinsame Nutzung von Photovoltaik und Landwirtschaft (sogenannte „Agri-PV“) im Einklang mit dem Naturschutz passieren.
Zudem wollen wir die häufig gut geeigneten Bergbaufolgeflächen für solche Parks nutzen, soweit das regional ausgewogen passiert. Wir befürworten deshalb auch die Umstellung von Großunternehmen wie der LEAG, die von der Braunkohleverstromung auf die Energiegewinnung aus Wind und Sonne umstellen, um neue Felder der Wertschöpfung zu erschließen. Dazu zählt beispielweise auch das Engagement der LEAG beim Bau eines Zentrums für die Erzeugung und energetische Nutzung von Wasserstoff und die großtechnische Speicherung von grünem Strom.
Wind und Sonne schicken keine Rechnung. Erneuerbare Energien sind die Energieträger, die dauerhaft günstig Strom und Wärme liefern. Deshalb wollen wir allen Kommunen verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft sichern.
Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht es aber drei weitere grundlegende Anstrengungen, um ihre Wirkung in der Fläche zu entfalten: den bundesweiten Netzausbau, den Aufwuchs von Speicherkapazitäten sowie Anreize fürs Energiesparen und damit verbunden die Anpassung des Verbrauchs an die Netzkapazität.
Damit vor allem der Windstrom vom windreichen Norden Deutschlands in den verbrauchsstarken Süden kommt, müssen wir die Übertragungsnetze deutlich ausbauen und die Kosten gerechter verteilen. Dies sind Bundesaufgaben. Die Senkung der Netzentgelte für die betroffenen Regionen ist im Januar 2025 zu erwarten.
Einen Ausbau der Speicherkapazitäten im Netz benötigen wir, um die Schwankungen in der Erzeugung aus Wind und Sonne abfedern zu können. Zur finanziellen Unterstützung von Speichern für größere Erneuerbare-Energien-Anlagen hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) im Sommer 2023 die Richtlinie „Energie und Speicher“ auf den Weg gebracht. So können Kommunen, Unternehmen, Eigentümergemeinschaften, aber auch Privatpersonen, Vereine und weitere Gruppen Tilgungszuschüsse für Darlehen beantragen, mit denen Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speicher angeschafft werden sollen.
Darüber hinaus setzen wir auch auf eine Vielzahl weiterer Technologien, insbesondere was die dezentrale Energieversorgung, z.B. in Quartieren, betrifft. Als Abgeordnete aus der Oberlausitz durfte ich vor einem Jahr im Hotel „Insel der Sinne“ am Berzdorfer See ein Konzept zur dezentralen Energieversorgung direkt in einem Unternehmen kennenlernen – die dortige Energiegewinnung über Aquathermie ist richtungsweisend. Eine ganze Ferienanlage soll so in Zukunft energetisch versorgt werden. Zugrunde liegt das Projekt AQVA HEAT von der Hochschule Zittau/Görlitz, dem Fraunhofer ILK, der BTU Cottbus und anderen Akteuren. Dieses Projekt habe ich zusammen mit dem SMEKUL gern unterstützt und stehe ganz klar hinter solchen innovativen Energiegewinnungsformen.