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Franziska Krumwiede-Steiner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frank L. •

Was tun Sie, damit Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden? Was tun Sie, damit Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, verboten werden?

Sehr geehrte Frau Krumwiede-Steiner,

danke und Glück auf

Frank L.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr L.

Danke für Ihre Zuschrift. Auch mir als Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen ist Tierschutz ein wichtiges Anliegen. Sie sprechen zwei Themen an: 1. Langstrecken-Tiertransporte und 2. Amputationen bzw. Verstümmelungen in der Nutztierhaltung. 

Zu 1.: Es ist schon lange bekannt, dass Transporte in bestimmte Drittstaaten mit großen Leiden für die Tiere verbunden sind. Zu lange wurde die Verantwortlichkeit hin- und hergeschoben.  Dabei ist es aus juristischer Sicht unstrittig, dass ein Verbot dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen würde. Es würde sogar die rechtliche Option geben, Umgehungen, also eine Endabfertigung des Drittlandtransports in einem anderen Mitgliedstaat der EU, zu verhindern. Diesen Handlungsspielraum werden wir in den anstehenden Beratungen berücksichtigen, und in diesem Sinne unterstütze ich eine Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transport-Verordnung. 

Zu 2.: Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Geplant ist, das Gesetz im September in den Bundestag einzubringen und damit endlich eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes zu erwirken. Darin inbegriffen sind auch nicht-kurative Eingriffe (Amputationen) an Tieren. Wir kämpfen für ein grundsätzliches Verbot der Amputation bei Lämmern, auch des routinemäßig durchgeführten Kürzens von Schwänzen bei Lämmern. Betriebe, die Schweine halten, sollen dazu verpflichtet werden, entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf die Kürzung der Schwänze verzichtet werden kann, um so das gegenseitige Abbeißen des Ringelschwanzes zu vermeiden. Eine konkrete Risikoanalyse und Reduktionsstrategie, für den sukzessiven Verzicht auf das Halten von Schweinen mit gekürzten Schwänzen sollen dabei helfen, seit 1991 geltendes EU-Recht endlich umzusetzen. Ein Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen ist bereits Teil einer freiwilligen Branchenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und den Geflügelverbänden von 2015. Unser Anspruch ist es, Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, um konsequenten Tierschutz umzusetzen. 

Herzliche Grüße

Franziska Krumwiede-Steiner

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