Portrait von Franziska Krumwiede-Steiner
Franziska Krumwiede-Steiner
Bündnis 90/Die Grünen
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/ 8 Fragen beantwortet
Frage von Alexandra A. •

Ich möchte, dass folgende Forderungen beim Thema Tierschutzgesetz mit aufgenommen werden. Wie vertreten Sie diese Punkte?

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Portrait von Franziska Krumwiede-Steiner
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Alexandra A.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage, die zeigt, wie wichtig Ihnen Tierschutz ist. Ein Thema, dass für uns als Bündnisgrüne ebenfalls absolut zentral ist.  

Meine Antwort ist etwas länger geworden, ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten kann. 

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir uns auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland geeinigt. Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Zusätzlich überarbeiten wir die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einzelne Tierarten, um auch hier Verbesserungen zu erzielen. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte.   

Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Geplant ist, das Gesetz im September in den Bundestag einzubringen und damit endlich eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes zu erwirken. Darin inbegriffen sind auch die folgenden von Ihnen angesprochenen Punkte:  

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU 

Es ist schon lange bekannt, dass Transporte in bestimmte Drittstaaten mit großen Leiden für die Tiere verbunden sind. Zu lange wurde die Verantwortlichkeit hin- und hergeschoben. Dabei ist es aus juristischer Sicht unstrittig, dass ein Verbot dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen würde. Es würde sogar die rechtliche Option geben, Umgehungen, also eine Endabfertigung des Drittlandtransports in einem anderen Mitgliedstaat der EU, zu verhindern. Diesen Handlungsspielraum werden wir in den anstehenden Beratungen berücksichtigen, und in diesem Sinne unterstütze ich eine Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transport-Verordnung. 

 

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen 

Wir reduzieren nicht-kurative Eingriffe (Amputationen) an Tieren und kämpfen für ein grundsätzliches Verbot der Amputation bei Lämmern, sowie auch des routinemäßig durchgeführten Kürzens von Schwänzen bei Lämmern. 

Betriebe, die Schweine halten, sollen dazu verpflichtet werden, entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf die Kürzung der Schwänze verzichtet werden kann, um so das gegenseitige Abbeißen des Ringelschwanzes zu vermeiden. Eine konkrete Risikoanalyse und Reduktionsstrategie, für den sukzessiven Verzicht auf das Halten von Schweinen mit gekürzten Schwänzen sollen dabei helfen, seit 1991 geltendes EU-Recht endlich umzusetzen. Ein Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen ist bereits Teil einer freiwilligen Branchenvereinbarung zwischen BMEL und Geflügelverbänden von 2015.  

 

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln 

Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes wollen wir tierquälerische, nicht tiergerechte Praktiken beenden: Es wird ein generelles Verbot für die ganzjährige Anbindehaltung von Tieren, insbesondere Rindern, eingeführt. Für eine Übergangszeit von zehn Jahren bleibt sie noch erlaubt, danach wird sie für fast 70 % der aktuell betroffenen Rinder in Deutschland verboten. Saisonale Ausnahmen gibt es nur für kleine Betriebe mit maximal 50 Tieren, die diese im Winter angebunden halten dürfen, wenn die Tiere im Sommer auf die Weide kommen und ganzjährig regelmäßig Auslauf haben. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen strebt an, jegliche Anbindehaltung von Rindern – sowohl ganzjährig als auch saisonal – innerhalb von zehn Jahren zu beenden. 

Darüber hinaus wollen wir aber auch die Landwirte unterstützen: Der Umbau der Tierhaltung stellt besonders kleine Höfe vor Herausforderungen. Deshalb soll eine Milliarde Euro an Anschubfinanzierung für den tiergerechten und klimafreundlichen Umbau der Landwirtschaft bereitgestellt werden. Diese Unterstützung soll Betriebe ermutigen, ihre Haltungssysteme zu verbessern. Über das Agrarpaket und eine bessere GAP-Förderung sollen Landwirte unterstützt werden, die ökologische Leistungen erbringen und ihre Tiere auf die Weide bringen. Eine Weideprämie soll Anreize schaffen, Rinder nicht mehr angebunden zu halten und mehr für Klimaschutz und Artenerhalt zu tun. 

 

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“ 

Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den unterschiedlichen Interessensvertretern der Koalitionspartner und stellt daher einen Kompromiss dar. Manche unserer Forderungen haben es leider nicht in den Entwurf geschafft. Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen! Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und verfolgen das Ziel, weitere Defizite zu beheben. 

 

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch 

Momentan gibt es keine gesetzliche Regulierung zum Umgang mit Tieren in Zirkussen. Der Tierschutzgesetzesentwurf sieht nun eine rechtssichere Ausgestaltung des Verbots der wichtigsten Wildtierarten in Zirkussen vor. Dazu zählen Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten, Großbären, Großkatzen und Robben. Ausnahmen für zoologische Gärten sowie für Tiergehege im Sinne des § 43 Bundesnaturschutzgesetz sind dabei berücksichtigt. In reisenden Zirkussen können vor allem viele Wildtiere nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden, so dass die neuen Regelungen ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierschutz sind. Alle anderen EU-Länder haben die Haltung von Wildtieren in Zirkussen bereits verboten oder sehr stark eingeschränkt, Deutschland stellt hier das Schlusslicht dar und zieht nun endlich nach. 

 

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll! 

Tatsächlich sind Tierheime in Deutschland stark überlastet und stehen vor zahlreichen Herausforderungen und er ist uns bewusst, wie wichtig und bedeutsam die größtenteils ehrenamtliche Arbeit von Tierheimen für den Tierschutz und das Wohl der Tiere ist. Die Bundesregierung plant eine Reform des Tierschutzgesetzes, um die Ursachen der Überlastung anzugehen, anstatt nur finanzielle Hilfen bereitzustellen. Unter anderem soll durch eine verpflichtende Identitätsmitteilung auf Online-Plattformen für Tierhändler und ein Verkaufsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen der illegale Tierhandel eingedämmt werden. Ein Förderprogramm von 5 Millionen Euro wurde 2022 ins Leben gerufen, um Tierheime, die durch den Ukraine-Krieg belastet sind, finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus arbeitet ein Runder Tisch mit verschiedenen Akteuren daran, die Situation der Tierheime nachhaltig zu verbessern. 

 

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich 

Qualzucht kann durch sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Krankheitsbilder erfüllt und für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein. Wir wollen die Tiere von Qualzuchtmerkmalen befreien – egal ob in der Landwirtschaft oder im Heimtierbereich. Der Gesetzesentwurf beinhaltet ein Verkaufsverbot auf Online-Plattformen, Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, eine Konkretisierung des Qualzuchtverbotes durch Einführung einer nicht abschließenden Liste von möglichen Symptomen, die bei Tieren aller Nutzungsarten auftreten können. Es werden keine einzelnen Tierarten oder -rassen verboten, sondern bestimmte Merkmale, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Tieren führen. Durch klare Vorgaben werden alle Züchter in die Lage versetzt, künftig gesunde Tiere zu züchten. 

Der Anspruch meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag ist es, Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, um konsequenten Tierschutz umzusetzen. 

Freundliche Grüße

Franziska Krumwiede-Steiner

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