Sehr geehrte Frau ,Kersten,Frage:Werden durch das neue Heizungsgesetz,von Herr habeck ,jetzt alle Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen in die Mietschulden/Wohnungslosigkeit ,gedrückt?
Von was sollen Mieter/innen in Bundesland Thüringen ,mit einem sehr geringfühgigen Einkommen ,die sehr hohe Kosten für Wärmepumpen u.ihr sehr hohen Stromverbrauch bezahlen?(Betrifft hauptsächlich,:Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen).Zum weiteren von was soll man noch leben?Wenn auf der anderen Seite kein Geld mehr zu Verfügung ist für ,Arzt/krankenhauszuzahlungen,Fahrkosten zum Arzt"Bus",Medikamente,Bekleidung,Friseur,Tierfutter,Lebensmittel.Dazu kommen die ständigen Sanktionen,Inflationen/Teuerungsraten.Ist es nicht so das in Nähe Zukunft Grundnahrungsmittel ,durch Erneubare Energien unbezahlbar werden?Kinder/Altersarmut steigend.Wann kommt der Klimabonus?Und wann kommt die Strompreisbremse für Wärmepumpen ?Um Mieter/innen vor hohe Stromkosten zu entlasten.Und werden Wärmepumpen von Fördermittel bezahlt?Oder werden diese sehr hohe Kosten von Vermieter/innen auf alle Mieter/innen umgelegt?Und was kostet eine kWh Strom von den Wärmepumpen?
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Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten Sie bitten, sich für eine ausführliche Beantwortung an den Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten für Ihren Wahlkreis zu wenden. Diesen finden Sie unter https://www.spdfraktion.de/abgeordnete/alle
Gleichzeitig möchten wir Ihnen jedoch mit auf den Weg geben, dass sich die SPD bei den GEG-Verhandlungen für den Schutz der Mieterinnen und Mieter stark gemacht hat. Es gelten folgende Regeln:
•Jedwede Mieterhöhung aufgrund von Heizungstausch ist bei 50 Cent/m² gekappt.
•Alte Kappungsgrenzen von 2 bzw. 3 €/m² bleiben bestehen, Kappung für Heizungstausch wird angerechnet.
•Vermieter*innen können über eine neu eingeführte zweite Modernisierungsumlage Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent nur auf Mieter*innen umlegen, wenn
§eine Förderung durch die Vermieter*innen in Anspruch genommen und
§Die Förderung von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.
•Mieter*innen können immer Härtefalleinwand geltend machen, wenn die Umlage eine finanziell unangemessene Härte bedeutet.
•In Indexmietverträge können Modernisierungskosten nicht umgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Franziska Kersten