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Franziska Kersten
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Frage von marina h. •

Wie stellen Sie das weitere Zusammenleben mit der immer größer werdenden Zahl der Wölfe und der damit verbundenen Nutztierrisse vor? Soll es eine Begrenzung der Population geben wie in Schweden?

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Sehr geehrte Frau H.,

als Abgeordnete aus einer der wolfsreichsten Regionen Deutschlands liegt mir dieses Thema schon lange am Herzen. Der Wolf ist eine in ganz Europa heimische und nach den Ausrottungswellen der letzten Jahrhunderte auch streng geschützte Art. Ein guter Erhaltungszustand ist das Ziel des europäischen Naturschutzrechts. Nach seiner Rückkehr müssen wir das Zusammenleben daher so gestalten, dass möglichst keine Gefahren und wirtschaftliche Schäden entstehen. Zentraler Baustein im Bereich der Nutztierhaltung ist hier der Herdenschutz. Über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ wird daher die Anschaffung und Unterhaltung wolfsabweisender Weidezäune und spezieller Herdenschutzhunde gefördert. Die Bundesländer haben Wolfskompetenzzentren eingerichtet, die Landwirte beraten und unterstützen. Außerdem wurden Studien zum Herdenschutz an Deichen und im Gebirge durchgeführt. Bei Nutztierrissen durch Wölfe wird eine Entschädigung an den betroffenen Landwirt gezahlt. 

Der Herdenschutz kann aber nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn auffällige Wölfe, die Schutzmaßnahmen überwunden haben, auch rechtssicher bejagt werden dürfen. Hier ist es entscheidend, die richtigen Wölfe zu treffen. Eine Lizenzjagd wie in Schweden, um die Population insgesamt klein zu halten, führt eher dazu, dass Rudel zerrissen werden und sich die Tiere noch schneller verbreiten. Außerdem steigt die Gefahr von Inzucht und Hybridisierung. Schließlich ist der schwedische Weg nicht europarechtskonform, sodass durch die EU immer wieder ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht wurde. 

Die Entnahme der auffälligen Tiere muss daher rechtssicher ermöglicht werden. Aus diesem Grund hat der Ständige Ausschuss der Berner Artenschutzkonvention beim Europarat im Dezember 2024 eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ beschlossen. Damit ist nun der Weg frei für eine entsprechende Anpassung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, also der zentralen Naturschutz-Richtlinie der EU, und darauf beruhend auch des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Umweltministerkonferenz der Bundesländer hat im November 2024 einstimmig beschlossen, die nationale Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements vorzubereiten. Dies muss nach der Bundestagswahl gemeinsam mit dem Bund zügig umgesetzt werden. Denn für mich ist klar: Der Wolf bleibt eine geschützte Art, aber wir müssen auch die berechtigten Schutzinteressen der Weidetierhalter beachten, die ja mit der Weidehaltung für Tierwohl und Biodiversität auf den Weiden und an Deichen zudem für den Hochwasserschutz sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franziska Kersten, MdB

Bundestagsabgeordnete für die Börde und das Jerichower Land

Bundestagskandidatin für den Wahlkreis 67 Börde-Salzlandkreis

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