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Franziska Hoppermann
CDU
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Frage von Michael S. •

Wie stehen Sie zum Thema Verankerung des Journalismus als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung?

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Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einordnung von Journalismus als gemeinnützigen Zweck gemäß der Abgabenordnung. 

Der gemeinnützige Zweck mit dem Ziel der Förderung des Allgemeinwohls kann unterschiedlich interpretiert werden. Es handelt sich um einen unbestimmten, ausfüllungsbedürftigen Begriff, dem ein bestimmtes Werteverständnis beizulegen ist. Als prägende Faktoren sieht die Rechtsprechung bspw. die verfassungstragenden Grundlinien des Grundgesetzes, die sozialethischen und religiösen Prinzipien, die geistige und kulturelle Ordnung sowie Forschung und Wissenschaft an.

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird aktuell im Bundestag ein Gesetz beraten, in dem die Aufnahme von Journalismus in den Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten als Teilaspekt enthalten ist. Hierbei fehlt jedoch eine klare Definition bzw. Abgrenzung von gemeinnützigem Journalismus. Da in dem Steuerfortentwicklungsgesetz neben der Frage der Gemeinnützigkeit auch weitere, deutlich hervorgehobenen Änderungen wie die Reform der Steuerklassen und die Anzeigepflicht innerstaatlicher Steuergestaltung für Unternehmen enthalten sind, lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Gesetz insgesamt ab.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hoppermann

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