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Franziska Hoppermann
CDU
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Frage von Philipp S. •

Entzug der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler, wie wird sichergestellt, dass meine Tochter Deutsche bleiben kann?

Sehr geehrte Frau Hoppermann,
meine Tochter besitzt neben der deutschen noch eine andere Staatsbürgerschaft. Ihre Partei fordert den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straftaten. Wenn meine Tochter nun als Teenager schwarz fährt (was ihr sicherlich großen Ärger in der Familie einbringt und auch nicht zu verharmlosen ist), wird ihr dann in einem CDU regierten Deutschland meine Staatsbürgerschaft entzogen?
Allerbeste Grüße
Philipp S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Möglichkeit, diesen Sachverhalt klarzustellen. Ich kann Sie beruhigen, der Vorstoß meiner Partei geht in eine ganz andere Richtung als die von Ihnen beschriebene Situation.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein hohes Gut, das mit besonderen Rechten und Pflichten einhergeht. Bereits nach geltender Rechtslage kann ein Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Etwa dann, wenn er in die Streitkräfte eines fremden Staats eintritt oder sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt. Gleiches gilt, wenn die Einbürgerung durch Täuschung erschlichen wird. Diesen Handlungen ist gemein: Sie zeigen eine grundlegende Abwendung von Deutschland, von den Normen und Werten unseres Staates und unseres Gemeinwesens.

Die bestehenden Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit möchten wir auf weitere, vergleichbare Fälle ausweiten: Personen, die das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zur Vernichtung des Staates Israel aufrufen sollen - sofern sie einen weiteren Pass besitzen – die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Gleiches soll nach unserer Auffassung künftig gelten, wenn sich Doppelstaatler an Handlungen von Terrorvereinigungen im Inland beteiligen. Auch wenn sie andere schwere – insbesondere extremistische oder terroristische – Straftaten begehen, zeigt dies eine Abwendung von den Normen und Werten unseres Gemeinwesens. Ähnliche Regelungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit bei Extremismus oder schweren Verbrechen gibt es bereits in anderen Ländern – etwa in Frankreich, Großbritannien und den USA. Milizionären des Islamischen Staates wurde z.B. in der Vergangenheit die Staatsbürgerschaft entzogen.

Sehr geehrter Herr S., der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft wäre folglich weiterhin mit sehr hohen Hürden verbunden. Das von Ihnen angesprochene Beispiel käme hierfür nicht infrage. Es geht einzig um besondere schwere oder terroristische Straftaten.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hoppermann

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