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Franziska Hoppermann
CDU
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Frage von Tim H. •

Unter anderem in der Süddeutsche Zeitung wird über "Abgeordnete wollen offenbar Antrag über AfD-Verbotsverfahren einbringen" berichtet. Würden Sie einem solchen Antrag zustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Antrag für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.

Mein Ziel bleibt es, die AfD politisch zu schwächen und damit den Einfluss von Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft zu reduzieren. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn wir diesen Weg verantwortungsvoll und auf Basis einer klaren Beweislage beschreiten. 

Zwar führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus und die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Einschätzung bestätigt. Eine Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots zumindest zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter aktuell nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.

Ein übereilter Verbotsantrag könnte langfristig die entgegengesetzte Wirkung erzielen, indem er der AfD eine Plattform für ihre Narrative bietet. Gerade im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit unserer Verfassungsorgane ist es wichtig, dass wir keine Schritte überstürzt einleiten, die von rechtsextremistischen Akteuren gegen uns instrumentalisiert werden könnten. Stattdessen sollten wir daraufsetzen, die Gefahren durch eine klare, faktenbasierte Argumentation offenzulegen und die demokratischen Grundsätze auch im Wahljahr offensiv zu verteidigen.

Da weder die Bundesregierung noch die Landesregierungen einen Verbotsantrag einleiten, liegen zum Zeitpunkt nicht alle notwendigen Informationen vor. Es besteht somit aus meiner Sicht das Risiko eines Scheiterns des Verbotsantrags. Die AfD erhielte infolgedessen das Prädikat einer verfassungsgemäßen Partei – dies würde die Partei langfristig stärken und ihre Attraktivität steigern. Der Antrag birgt folglich aufgrund der mir bzw. dem Parlament vorliegenden Informationen ein unkalkulierbares Risiko, welches im Ergebnis zur Stärkung der AfD führen kann. Daher beteilige ich mich nicht an diesem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hoppermann

 

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