Frage von Paul S. •

Sehr geehrte Frau Hoppermann, Ist die Digitalisierung des Gesundheitswesen mit dem E-Rezept und der digitalen Patientenakte Ihrer Ansicht nach abgeschlossen? Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nach der Einführung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht abgeschlossen, wobei die ePA erst im laufenden Jahr vollständig eingeführt sein wird. Hamburg geht hierbei seit dem 15. Januar als eine der Modellregionen in Deutschland für ihre Erprobung voran. Die Erprobung in Modellregionen ist ein wichtiger Schritt, um die Funktionalität und Sicherheit der ePA zu gewährleisten.

Neben der Gewährleistung der sicheren Nutzung der ePA und des damit verbundenen Datenschutzes wird in der kommenden Wahlperiode die Gesetzgebung zu digitalen Gesundheitsanwendungen eine hohe Bedeutung haben. Angesichts von langen Wartezeiten und den in einigen ländlichen Regionen weiten Distanzen bis zur nächsten Arztpraxis sollte die Nutzung von telemedizinischen Anwendungen, also die Behandlung von Patienten per Video, weiter ausgebaut werden, um die medizinische Versorgung verbessern. Hierzu kann auch die Nutzung von künstlicher Intelligenz beitragen. Sie kann bei der Diagnose von Krankheiten oder bei der Entwicklung neuer Therapien unterstützen und so beispielsweise den Personalmangel etwas auszugleichen. 

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland bleibt ein dynamischer Prozess ist, der sich angesichts immer neuer technologischer Möglichkeiten ständig weiterentwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hoppermann

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