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Franziska Hoppermann
CDU
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Frage von Norbert R. •

Der Heidelberger Pathologe Prof. P Schirmacher schätzt d. Anteil d. Corona-Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 40%. Wäre damit eine allg. Impfpflicht aus Verfassungsgründen nicht obsolet?

Sehr verehrte Frau Hoppermann,

das Paul-Ehrlich-Institut hat in 78 Einzelfällen, die im zeitlich plausiblen Abstand zur
jeweiligen Corona-Impfung verstorben sind, den ursächlichen
Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=9).

Wie passt die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ins Bild, wenn mit den aktuellen Impfstoffen weitere Todesfälle aufgrund einer Vielzahl noch Ungeimpfter zu rechnen wäre? Steht die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter rechtlichen Gesichtspunkten im Widerspruch zum Recht auf Leben nach Art. 2 II Satz 1 GG i. V. m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG?

Mit freundlichen Grüßen

N. R.
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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten. Die von Ihnen angesprochene Thematik wird von uns als CDU/CSU-Fraktion sehr ernst genommen sowie intensiv diskutiert und beraten. Hierzu führen wir regelmäßig Gespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedensten Fachgebieten.

Eine Impfung ist, wie jeder medizinische Eingriff, stets mit Risiken verbunden. Es handelt sich bei jedem dieser Vorhaben um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. In der Regel sind diese Eingriffe jedoch durch eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten gerechtfertigt. Ist eine solche Einwilligung nicht gegeben, kann ein derartiger Eingriff trotzdem rechtmäßig sein, wenn hierdurch andere schützenswerte Rechtsgüter gewahrt werden. Hierzu könnte hinsichtlich der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht das Recht auf Leben anderer Menschen -  ebenfalls im Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verankert - insbesondere vulnerabler Gruppen oder solcher, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe. Eine Impfung ist und bleibt somit das sicherste und effizienteste Instrument im Kampf gegen die Pandemie.

Der von Ihnen angesprochene Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, der die Würdegarantie des Menschen beinhaltet, wäre durch einer allgemeine Impfpflicht nicht berührt. Nach der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten „Objekt-Formel“ liegt eine Verletzung der Menschenwürde vor, wenn der Staat den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns macht und ihm somit seine Subjektqualität abspricht. Eine solche „Verobjektivierung“ des Menschen durch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist meiner Ansicht nach jedoch nicht zu befürchten.

Folgende Aspekte bei der Einführung einer Impfpflicht müssen wir allerdings im Besonderen berücksichtigen. Einerseits ist dies die rechtliche Umsetzbarkeit. Eine Impfpflicht ist - wie oben bereits ausgeführt - eine grundrechtlich sehr sensible Angelegenheit. Diese sollte genau bedacht sein und muss einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Außerdem muss ein genaues Verfahren erarbeitet werden, wie eine Impfpflicht in der Praxis durchgeführt werden soll. Es fragt sich, wie genau die Aufforderung zur Impfung erfolgen soll. Außerdem, ob ein Impfregister eingeführt werden sollte. Zudem müssen die genauen Sanktionen definiert werden. Was passiert, wenn man einer solchen Pflicht nicht nachkommt? In welcher Höhe sollten mögliche Bußgelder angesetzt werden? Dies alles müssen wir bis ins Detail festlegen.

Andererseits müssen wir uns parallel dazu auf die politische Vermittelbarkeit konzentrieren. Es wurde in der Vergangenheit von vielen Seiten innerhalb der Politik, aber auch der Wissenschaft zugesichert, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben solle. Wenn wir als Bundestag eine solche nun doch einführen, müssen wir unsere Entscheidung bestmöglich vermitteln, größtmögliche Transparenz während des Verfahrens gewährleisten und eine Einsehbarkeit in diesen Prozess ermöglichen. Hierfür werde ich mich persönlich mit aller Kraft einsetzen.

Es geht jetzt darum, wie wir unser Land vor künftigen Infektionswellen schützen können, denn unser Gesundheitssystem läuft an seiner Belastungsgrenze. Die Koalition von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP muss jetzt möglichst schnell den von ihr angekündigten Gesetzentwurf über eine allgemeine Impfpflicht vorlegen, damit wir diese dringend nötige Debatte führen können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hoppermann

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