Frage an Franziska Eichstädt-Bohlig von Martin H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Im Kiez Klausenerplatz gibt es ein, der Politik seit ca. 20 (!) Jahren bekanntes Mietenproblem der sogenannten §17 Häuser. Altbauten wurden saniert und danach zu Neubauten im sozialen Wohnungsbau erklärt.
Das Verfahren war nicht berechtigt, wie es auch eine 20-jährige Rechtssprechung (über 40 Urteile) immer wieder bestätigt hat. Daran hat auch ein neuer BGH Beschluss nichts geändert, der lediglich ein Langerichts-Urteil nach "Treu und Glauben" bestätigt hat, welches aber nach wie vor davon ausgeht, daß die Bedingungen des §17 nicht erfüllt wurden.
Die Mieten übersteigen inzwischen die berechtigten Mieten des gültigen Mietspiegels. Das wird und führt schon zu zunehmenden Leerstand und wird den Kiez wieder runterführen und das ganze derzeitige ehrenamtliche Engagement der Anwohner völlig ad absurdum führen.
Dazu, um es klar auszudrücken: hier werden die betroffenen Mieter jeden Monat (Fälligkeit der Miete) "betrogen".
Das ist ein unerträglicher Zustand!
Zwei klare Fragen:
Wann wird endlich das hiesige Problem mit den ungerechtfertigten überhöhten Mieten gelöst? (Neubaumieten für modern. Altbauten)
Wird den Mietern bis zu diesem Zeitpunkt von den dafür Verantwortlichen (Politik/WIR Wohnungsbaugesellschaft) die Differenz zwischen korrekter Miete (laut Mietspiegel) und der geforderten Miete erstattet?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
ich bin der Ansicht, daß den von einer "§17 - Modernisierung" betroffenen Mietern keine höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete zumutbar ist. Dies habe ich bereits auf den Veranstaltungen der Mieterinitiative Klausenerplatz erklärt. Die Wohnungen haben in keiner Weise einen höheren Wert als vergleichbar ausgestattete Altbauwohnungen, teilweise haben sie sogar unterdurchschnittliche Qualität und spezifische Probleme wie gesundheitsschädkliche Bitumenbodenbeläge u.ä.
Ich verstehe hier die Rechtssprechung auch nicht, die ihrerseits dazu beiträgt, daß die eigentlichen Ziele des Sozialen Wohnungsbaus, nämlich preiswertere Wohnungen als die ortsübliche Miete bereitzustellen, ad absurdum führt.
Soweit der Einfluss meiner Partei reicht, werde ich mich nach der Wahl dafür einsetzen, daß die Wohnungsbaugesellschaft WIR und der Senat dieses Problem nicht länger auf dem Rücken der Mieter aussitzen. Unabhängig davon empfehle ich den Mietern doch noch einmal mit jurisitschem Rat zu prüfen, ob nicht eine Protestaktion sinnvoll und machbar ist, bei der die Mieter den eindeutig überhöhten Mietanteil auf ein Notaranderkonto einzahlen. Eine Rückerstattung einmal gezahlter Mieten halte ich nach der bisherigen Rechtssprechung für illusorisch.
Wenn nach dem 17. September zu viele andere Themen sich gleichzeitig wichtig machen, sollten Sie mich durchaus erneut auf dieses Problem ansprechen.
mit freundlichen Grüßen,
Franziska Eichstädt - Bohlig