Sehr geehrte Fr. Brantner Wieso ist evtl. geplant an Pensionäre die 3000 Euro Inflationsprämie auszuzahlen, und an Rentenempfänger nicht? Sind wir Rentnerempfänger Menschen zweiter Klasse? Gruß Klaus
Sehr geehrter Herr. J.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich will zu Beginn direkt klarstellen: Natürlich sind Rentenempfänger keine Menschen zweiter Klasse!
Zur Einordung der Thematik ist mir wichtig hervorzuheben: Kürzlich wurde bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ein neuer Tarifvertrag beschlossen, bei der auch die Inflationsprämie ausgehandelt wurde.
Dazu wird derzeit ein Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorbereitet.
Demnach sollen auch Empfängerinnen und Empfänger von sogenannten Versorgungsleistungen - also auch Pensionärinnen und Pensionäre - diese Inflationsprämie erhalten. Allerdings wird diese nicht in der vollen Höhe von 3000 Euro ausgezahlt, sondern steht gemäß Aussagen des Bundesinnenministeriums in Abhängigkeit zum jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz. Der erste ausgearbeitete fachliche Gesetzentwurf wird derzeit politisch beraten. Nach der Verabschiedung im Kabinett wird der Entwurf in den Bundestag zur weiteren Beratung eingebracht. Die Einordung soll Ihnen nur kurz erläutern, dass es hier schlichtweg um die Einbettung und einen Sachverhalt aus dem Öffentlichen Dienst geht und das Tarifsystem hierbei zu beachten ist.
Gleichzeitig tun wir auch für die Empfängerinnen und Empfänger der gesetzlichen Rente einiges. Neben den diversen Entlastungsmaßnahmen im letzten Jahr, bekommen zum 1. Juli 2023 die circa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Außerdem sind ein Jahr früher als geplant sind die Rentenwerte in Ost und West angeglichen. Der Rentenwert beträgt nun einheitlich 37,60 Euro. Zu dieser ein Jahr früher stattfindenden Angleichung hat auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beigetragen, von der viele Menschen in den neuen Bundesländern profitiert haben.
Als Bundesregierung wollen wir die gesetzliche Rente dauerhaft stabilisieren, damit die Menschen auch weiterhin auf eine gute Altersvorsorge vertrauen können. Mithilfe einer sogenannten Niveauschutzklausel wollen wir sicherstellen, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 % absinkt. Für 2023 beträgt das Rentenniveau angesichts der guten Lohnentwicklung 48,15 Prozent. Damit wird die Haltelinie von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht.
Ich hoffe, Sie verstehen meine Perspektive. Vielen Dank, dass Sie sich an mich gewandt haben!
Mit besten Grüßen
Franziska Brantner