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Franziska Brantner
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Frage von Martin F. •

Frage an Franziska Brantner von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Branter
Meine Frau beklagt sich darüber, dass es für Sie keine Möglichkeit gibt, sich in Strasburg bei der zuständigen Arbeitsagentur zur Arbeitssuche einzutragen. Dagegen können sich französische Arbeitssuchende hier in Offenburg eintragen, auch wenn sie ihren Wohnsitz in Frankreich haben.
Meine Frau ist Italienerin und hat lange Jahre in Frankreich gelebt und gearbeitet.
Verträgt sich dies mit dem Europagedanken?
Mit freundlichen Grüssen
Martin Frank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Frank,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Nach meinen Informationen gibt es bei den öffentlichen französischen Arbeitsagenturen (genannt "Pôle Emploi, ehem. "Agence Nationale Pour l´Emploi") bei der Eintragung Arbeitssuchender keine Einschränkungen für die Bürger der Europäischen Union. Bürger einiger EU-Staaten, für welche der Arbeitsmarkt noch nicht vollständig geöffnet und somit die Freizügigkeit durch Übergangsregelungen eingeschränkt ist, müssen bei der Registrierung im " Pôle Emploi" allerdings zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung vorlegen. Allerdings trifft das für Italiener nicht zu, sondern vielmehr für Bürger einiger mittel- und osteuropäischer Staaten.

Um Ihre Frage zu klären, möchte ich Sie bitten, mir Ihren Fall genauer zu schildern: Ist Ihre Frau in Frankreich wohnhaft und gemeldet? Aus welchem Grund und bei welcher Agentur wurde ihre Bitte auf eine Aufnahme in das Register verwehrt?

Bitte beschreiben Sie mir den Fall etwas näher, sodass ich dann ggf. bei den örtlichen Stellen genauer nachfragen kann.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Franziska Brantner

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