Sehr geehrte Frau Oba,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an Herrn Thönnes gestellt haben.
Sehr geehrte Frau Oba,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch.de an Herrn Thönnes gestellt haben.
(...) Im Rahmen dieses Gesetzes wurden auch die Honoraransprüche geregelt. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte wurden in der „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ die maximalen Steigerungssätze für die unterschiedlichen Leistungen festgelegt. Gleichzeitig wurden die Krankenversicherungen verpflichtet, diese Sätze zu bezahlen. (...)
(...) Aus den persönlichen Kontakten mit sozialdemokratischen Mitgliedern des Folketing und auch mit Genossinnen und Genossen aus Südschweden weiß ich, dass das Projekt dort keinesfalls in Frage gestellt wird und man fest mit einer Umsetzung rechnet. Auch ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir von einer Verwirklichung der Querung ein erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotential für die Regionen auf beiden Seiten verspreche. Gleichwohl weiß ich auch um die kritischen und berechtigten Fragen sowie die Sorgen der Menschen in Ostholstein. (...)
(...) Die Industrie und Handelskammern (IHKs) haben generell die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. (...)
(...) Dank dieser Entscheidungen konnte eine Kreditklemme abgewendet werden. Bei den derzeit teilweise harten Kreditverhandlungen handelt es sich um die normalen Schwierigkeiten in einer konjunkturellen Schwächephase und einer Anpassung des Kreditvergabeverhaltens der Banken auf Grund des in Rezessionszeiten steigenden Ausfallrisikos von Krediten. (...)
(...) Wenn Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen auch ohne Einhaltung der grundsätzlich bestehenden 18-monatigen Bindungsfrist gekündigt werden. (...)