Frage an Franz Rieger von Johann F. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Rieger,
ich bin Beamter der Staats-Finanzverwaltung und habe mich wie viele zahlreiche andere Kollegen(innen) im Rahmen einer Petition für die Rücknahme der 42-Stunden-Woche des öffentlichen Dienstes ausgesprochen. Unser Anliegen ist mittlerweile im Bayerischen Landtag eingegangen, wird jedoch erst in der neuen Legislaturperiode nach der Landtagwahl am 28. September im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt.
Sie stellen sich in meinem Stimmkreis 306 als Listenkandidat zur Wahl. Teilen Sie mir bitte Ihre Einstellung zur o.a. Petition mit. Direkt gefragt:
Unterstützen Sie unsere Forderung auf Rücknahme der 42-Stunden-Woche ?
Sehr geehrter Herr Ferstl,
ich kann nachvollziehen, dass Sie als persönlich Betroffener für eine Rücknahme der 42-Stunden-Woche plädieren. Allerdings sehe ich gegenwärtig keinen Spielraum, die Wochenarbeitszeit unserer Beamten wieder zu verkürzen.
Die Beamten und Angestellten des Freistaats Bayern leisten einen hervorragenden Beitrag zur Verwaltung und Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten in Bayern. Diese besondere Leistungsfähigkeit unseres Öffentlichen Dienstes haben wir bereits mehrfach honoriert. Gleichzeitig sehen wir uns aber auch in der Pflicht, den bayerischen Staatshaushalt grundlegend zu konsolidieren, indem wir keine neuen Schulden mehr aufnehmen und Altschulden zurückzahlen. Das sind wir kommenden Generationen schuldig, denn wir wollen unseren Kindern und Enkeln Gestaltungsmöglichkeiten und keine Schulden und Zinslasten hinterlassen.
Mit der Einführung der 42-Stunden-Woche leisten auch die bayerischen Beamten einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes und damit zur Zukunftssicherung Bayerns. Das ist in einer Zeit, in der auch die Beschäftigten in der Privatwirtschaft, Angestellte und Arbeiter, immer neue Einschränkungen und vor allem steigende Sozialabgaben zu verkraften haben, meiner Ansicht nach durchaus vertretbar. Dabei sind wir in unseren Reformbemühungen sehr maßvoll vorgegangen. So haben wir sichergestellt, dass das Weihnachtsgeld in seiner jetzigen, bundesweit weit überdurchschnittlichen Höhe auch über das Jahr 2009 hinaus gezahlt wird und keinen Umschichtungen zum Opfer fällt.
Im Übrigen honorieren wir die besondere Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Beamten auch dadurch, dass wir ihnen im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform neue Chancen eröffnen. Sie soll für alle Beamten attraktive Rahmenbedingungen und Perspektiven schaffen, Leistungsstärke honorieren und Flexibilität fördern. Neben der Beförderung, die Kernelement der Leistungshonorierung bleibt, wird es künftig verstärkt variable leistungsorientierte Gehaltsbestandteile, wie zum Beispiel Leistungsprämien und Leistungszulagen geben. Darüber hinaus hat unser Finanzminister Erwin Huber bereits angekündigt, im kommenden Doppelhaushalt 2009/10 insgesamt 10.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen. Die zur Umsetzung der Dienstrechtsreform eingeplanten zusätzlichen Mittel belaufen sich allein im Besoldungsbereich auf eine Größenordnung von voraussichtlich rund einer viertel Milliarde Euro.
Mit diesem Reformen gestalten wir unseren Öffentlichen Dienst noch attraktiver als bisher. Denn uns geht es darum, die besten und leistungsfähigsten jungen Leute für den Öffentlichen Dienst in Bayern zu gewinnen. Dazu dienen die oben beschriebenen Neuerungen im Rahmen der Dienstrechtreform. Ich glaube, dass solche Perspektiven zusammen mit der jüngsten Besoldungsanhebung um 3 % ab dem 1. Oktober 2007 zusätzlich motivieren werden und für viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen letztlich wichtiger sind als die Frage der Wochenarbeitszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Rieger