Frage an Franz Rieger von Anton S. bezüglich Senioren
Sie verweisen bei der Frage zur Grundrente auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene und sagen, dass eine "Vorraussetzung für den Bezug der Grundrente [..] eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung" ist.
Heißt dies, dass eine Grundrente nur ausgezahlt wird, sollte der einem zustehende Rentenbetrag unter den der Grundsicherung fallen? Ist die Rente in diesem Fall als Grundsicherung im Sinne der Hartzgesetze anzusehen und können dann, rein theoretisch, auch gegen Senioren Sanktionen verhängt werden?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Gerne will ich Ihnen ein kurzes Statement über die Grundrente geben, auch wenn es insgesamt ein bundespolitisches Thema ist, aber dennoch für einige Menschen in Bayern relevant ist.
Ich persönlich halte die Grundrente für eine gute Sache, denn die Lebensleistung von Menschen, die über lange Zeit hinweg Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden. Deswegen ist die Gewährleistung eines regelmäßigen Alterseinkommens zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf (bei 35 Jahren an Beitragszeiten oder Zeiten der Erziehung/Pflege) eine Sache der Gerechtigkeit.
Sie verweisen weiterhin darauf hin, dass die Grundrente mit möglichen Einschränken und Sanktionen im Sinne des Sozialgesetzbuches II verbunden ist. Diese Einschätzung halte ich gemäß dem Koalitionsvertrag für nicht korrekt. Dort heißt es bspw. im Hinblick auf Wohneigentum: "Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss."
Für eine genauere Einschätzung und detailliertere Antwort auf dieses bundespolitische Thema bitte ich Sie jedoch, unseren Bundestagsabgeordneten Peter Aumer diesbezüglich um Stellungnahme zu bitten. Ich bin mir sicher, dieser kann Ihre Bedenken die Grundrente betreffend aus dem Weg räumen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Franz Rieger, MdL