Frage an Franz Rieger von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich habe Ihre Stellungnahme auf die Frage von Frau Forstmeier gelesen. Da hätte ich jetzt eine Verständnisfrage. Die gegenwärtig diskutierten "Volksbefragungen" würden sich ja auf "Vorhaben des Staates" beziehen - also exekutive Angelegenheiten, die von der bestehenden Volksgesetzgebung nicht erfasst werden. Deswegen ist es mir unverständlich, warum Sie auf die bestehende Möglichkeit des Volksbegehrens/Volksentscheides verweisen. Können Sie mir das erklären?
Sehr geehrter Herr Bauer,
die Aussage bezog sich darauf, dass mit dem Volksbegehren/Volksentscheid in Bayern bereits ein wirkungsvolles Instrument besteht, um Gesetzesvorlagen aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger zu initiieren.
Im Falle eines erfolgreichen Volksentscheides wird die Staatsregierung auf Basis der Gesetzesvorlage handeln.
Ausführliche Informationen zu Volksbegehren/Volksentscheid sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.innenministerium.bayern.de/suk/wahlen/volk/index.php
Beste Grüße
Franz Rieger