Frage an Franz Rieger von Michèle F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Rieger,
Sie sind Mitglied im Verfassungausschuss des Bayerischen Landtags. Ich gehe daher davon aus, dass Sie auch mit dem Gesetzentwurf der CSU zu Volksbefragungen befasst sind, der am 16.Oktober in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses diskutiert werden wird.
Eigentlich bin ich erfreut, dass Sie die Möglichkeiten direkter Demokratie ausweiten wollen. Allerdings ist der Vorschlag bei genauerer Betrachtung eher enttäuschend. Insbesondere ist es widersinnig, dass eine Volksbefragung nur durch die Staatsregierung und die Landtagsmehrheit initiiert werden kann. Echte direkte Demokratie ist das nicht.
Eine Volksbeteiligung, die Ihren Namen verdient, muss schon die Möglichkeit eröffnen, dass auch Volksbefragungen zu staatlichen Vorhaben durch Bürgerinnen und Bürger initiert werden können. Im Übrigen sollte das Ergebnis auch verbindlich für die staatlichen Organe sein. Denn nur so werden die Bürger mit der nötigen Ernsthaftigkeit die Vor- und Nachteile einer Entscheidung abwägen und sich verstärkt mit dem Thema befassen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Würden Sie eine Abänderung des Gesetzentwurfs im vorab genannten Sinn befürworten?
Sehr geehrte Frau Forstmaier,
die Möglichkeit künftig bei ausgesuchten Vorhaben von großer Bedeutung Befragungen durchzuführen und so vor der Entscheidung ein Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten erscheint der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wünschenswert.
Um ein rechtsverbindliches Ergebnis zu erreichen, besteht die Möglichkeit des Volksbegehrens/Volksentscheides. Die Initiative kann hier durch Bürgerinnen und Bürger gestartet werden. Insofern stellt die von der Staatsregierung beabsichtigte Einführung der Möglichkeit der „Volksbefragung“ lediglich ein zusätzliches Instrument der Meinungsbildung im politischen Raum dar.
Herzliche Grüße
Dr. Franz Rieger