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Franz Rieger
CSU
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Frage von Jörg S. •

Frage an Franz Rieger von Jörg S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Rieger,

meine Lebensgefährtin studiert an der Uni Regensburg Pharmazie. Die dortige Studienordnung sieht vor, dass jeder Studierende automatisch für jede anstehende Prüfung angemeldet ist und dass ein unentschuldigtes Fehlen automatisch das Nicht-Bestehen der jeweiligen Prüfung zu Folge hat.

Da die oft sehr kurzfristig und unkoordiniert angesetzten Prüfungstermine und die damit verbundene Vorbereitsungsaufwände auch oft unvereinbar mit den Vorlesungsterminen und der langfristigen Lebensplanung sind, gehen die Studenten reihenweise zu den einschlägig bekannten Ärzten, um dort auf Kosten der Sozialkassen ein Prüfungsattest zu erhalten, was ihnen die Wertung der Prüfung mit "Nicht-Bestanden" erspart.

Aus eigener Studienzeit kann ich sagen, dass diese sehr seltsame Regelung absolut unnötig ist. An der FH Nürnberg und sicherlich auch an vielen anderen Hochschulen kann und konnte man selbst entscheiden, ob man sich zu einer Prüfung anmeldet und auch nach einer Anmeldung blieb ein Fernbleiben von der Prüfung absolut folgenlos. Die Anmeldung dient(e) dort faktisch lediglich für die Planung der Raumbelegungen in den Prüfungszeiträumen.

Mich würde Ihre Meinung zu dieser volkswirtschaftlich sicher nicht förderlichen Regelung an der Uni Regensburg interessieren.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüße

Jörg Schmid

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmid,

zuerst möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Anfrage antworte. Aber es war mir ein Anliegen, für die Antwort zu dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt zur Studienordnung Pharmazie, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in den der Universität Regensburg fällt, eine Stellungnahme der zuständigen Fakultät einzuholen. Diese wiederum hat einige Zeit in Anspruch genommen, da Ihre Anfrage mit dem Beginn bzw. der Vorbereitung des neuen Semesters und der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs zusammenfiel.

Nun zu Ihrem Anliegen:

In der Tat ist es nach meinen Informationen so, dass die Studienordnung im Fach Pharmazie (Staatsexamen) an der Universität Regensburg eine Teilnahmepflicht bei Prüfungen vorschreibt und unentschuldigtes Fehlen als Fehlversuch gewertet wird. Laut Auskunft des Studiendekans Pharmazie, Herrn Prof. Dr. Elz, hat sich diese Regelung allerdings bewährt, denn „die mittlere Studiendauer ist in der Tat im Bundesvergleich kurz, und die Ergebnisse der Regensburger Studierenden im 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, einer bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfung nach dem Grundstudium liegen immer mindestens im vorderen Drittel, oft ganz weit vorne im Vergleich aller 21 Pharmazie-Standorte bundesweit und auch bayernintern ganz vorne.“

Nicht richtig ist allerdings, dass Studierende deshalb reihenweise zur Prüfungsbefreiung Atteste zu Lasten der „Sozialkassen“ vorlegen. Wie mir Prof. Dr. Elz als betroffener Dozent, der – da für diverse Abschlussklausuren direkt verantwortlich – über einen hervorragenden Überblick über die eingereichten Atteste verfügt, versicherte, sind mindestens 75-80 % der eingereichten Atteste Privatatteste, für deren Ausstellung die Studierenden vermutlich Gebühren von 10-30 Euro entrichten. Nur bei einem kleineren Anteil handele es sich um Atteste auf Kosten gesetzlicher Krankenkassen. Entscheidend bei alledem ist aber, dass der Anteil an „Gefälligkeitsattesten“ – also ohne Vorliegen einer echten Erkrankung – meiner Überzeugung und der Überzeugung des Studiendekans nach von absolut untergeordneter Bedeutung ist, zumal ich den jeweiligen Medizinern ein solches Verhalten nicht unterstellen möchte.

Was Ihren dritten Kritikpunkt angeht, ist es meinen Informationen nach ebenfalls nicht zutreffend, dass Prüfungstermine kurzfristig angesetzt werden. Man versicherte mir, dass lange im Voraus bekannt ist, in welchen Zeiträumen die Prüfungen stattfinden. Lediglich die Festlegung des exakten Prüfungstermins könne in einem kürzeren Abstand erfolgen. Dies hängt mit den gestiegenen Teilnehmerzahlen, mit der Verfügbarkeit von Räumen und mit der Vermeidung von Prüfungskollisionen zusammen. Die Organisation von Prüfungen gestaltet sich deshalb oft schwieriger, als dies für Außenstehende den Anschein hat. Zudem versicherte man mir, dass unnötige Härten vermieden werden: z.B. würden regelmäßig Studierende unbürokratisch von der Teilnahmepflicht an bestimmten Prüfungen befreit, wenn sich Kollisionen mit anderen Pflichtprüfungen nicht vermeiden ließen. Außerdem seien schon bisher in Einzelfällen Studierende auf eigenen Wunsch befreit worden, wenn tatsächlich einmal Klausurtermine ausnahmsweise extrem spät bekannt gegeben wurden.

Herr Schmid, ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen zur Klärung Ihrer Frage beitragen. Sollte Sie noch weitere Fragen haben, würde ich mich über einen persönlichen Kontakt freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Franz Rieger MdL