
(...) Zunächst einmal ist die Kaupthing Bank nicht Teil der deutschen Einlagensicherung. Einlagen bei der Kaupthing Bank sind somit nicht von der Garantieerklärung der Bundesregierung umfasst, da diese grundsätzlich nur für Banken gilt, die Teil der deutschen Einlagensicherung sind. Die Bundesregierung ist dennoch bestrebt, mit der isländischen Regierung zu einer Lösung im Hinblick auf Einlagen deutscher Sparer bei der isländischen Kaupthing Bank zu kommen. (...)