Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Sehr geehrter Herr Schäffler,
mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07
Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html
Vom Autor wird unterstellt, dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.
Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?
Sehr geehrter Herr M.,
ob es eine treibende Kraft in der damaligen Koalition in dieser Angelegenheit gab, kann ich nicht beurteilen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte zeigt, dass die Große Koalition mit der Einführung der Verlustverrechnungskreise in einer Nacht und Nebel Aktion einen schweren Fehler begangen hat. Das muss nun korrigiert werden, so, wie die FDP es schon im Bundestagswahlkampf 2021 gefordert hat. Die FDP-Fraktion hat sich bereits in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz dafür eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler MdB