Frage von Denis L. • 21.01.2024
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r, warum erhalten Schüler/innen mit Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich bei Prüfungen, obwohl sie eine anerkannte Rechenstörung haben? Mit freundlichen Grüßen L.
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Antwort von Frank Schäffler FDP • 05.07.2024
Sehr geehrter Herr L.,
die Bundesländer gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es auch im Umgang mit Dyskalkulie unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Ländern. Dort ist der Ansatzpunkt, einen Nachteilsausgleich umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler MdB