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Frank Schäffler
FDP
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Frage von Denis L. •

Sehr geehrte/r Abgeordnete/r, warum erhalten Schüler/innen mit Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich bei Prüfungen, obwohl sie eine anerkannte Rechenstörung haben? Mit freundlichen Grüßen L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

die Bundesländer gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es auch im Umgang mit Dyskalkulie unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Ländern. Dort ist der Ansatzpunkt, einen Nachteilsausgleich umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schäffler MdB

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