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Frank Schäffler
FDP
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Frage von Frank L. •

der Presse ist zu entnehmen, dass die FDP einer EU-Bargeldgrenze v. 10TEU entgegen bisheriger Position zustimmen wird. Bitte erläutern Sie den Sinneswandel u. ist eine Inflationsanpassung vorgesehen?

Insbesondere bei der akt. Inflationsentwicklung sehe ich hier zukünftig Probleme bei Geschäften des täglich Bedarf die heute noch gar nicht im Fokus stehen...Küche, Gebrauchtwagen, Möbel, etc.
Vieles wird an die Inflationsentwicklung gekoppelt, dieses ist m.E. eine mindestens sinnvolle Gesetzesergänzung.
Hinsichtlich der öffentl. oft genannten Argumentation "Bargeld -Kriminalität" habe ich aus mir bekannten Quellen Ableitungen zu der Entwicklung im Online-Betrug. Mir scheint hier ein viel größeres Probelm zu existieren und massiv zu wachsen, was mich im übrigen wieder Bargeld präferieren lässt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

die FDP setzt sich für die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Bargeld als Zahlungsmittel ein. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat immer deutlich gemacht, dass Bargeldkäufe weiterhin möglich sein müssen. Bargeld muss als Alternative zum digitalen Zahlungsverkehr erhalten bleiben. Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin Bargeld als Zahlungsmittel im täglichen Gebrauch uneingeschränkt nutzen können. Das BMF hat sich daher für einen freien Bargeldverkehr in Europa eingesetzt.

Die Europäische Kommission hat Mitte 2021 ein Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Bestandteil dieses Pakets ist auch eine neue Europäische Geldwäscheverordnung. Dieser Verordnungsvorschlag sieht u.a. eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro vor.

Die Bundesregierung hat daher am 7. Dezember 2022 im Europäischen Rat dem Vorschlag für eine allgemeine Ausrichtung bzgl. einer neuen Europäischen Geldwäscheverordnung wegen des Widerstands von Bundesfinanzminister Lindner nicht zugestimmt. Jedoch wurde die Ratsposition mit qualifizierter Mehrheit ohne die Stimme Deutschlands beschlossen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem der Rat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) festgelegt hat, werden Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen, um eine Einigung über die endgültigen Fassungen der Texte zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schäffler MdB

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