Bleibt beim Selbstbestimmungsgesetz die Freiheit der Religionsausübung gewahrt?
Sehr geehrter Herr Schäffler,
im Bereich der Religion gibt es gottesdienstliche Handlungen, die nur von Personen eines biologischen Geschlechts ausgeführt werden dürfen. Bleibt diese Freiheit der Religionsausübung auch im Zusammenhang mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz gewahrt?
Sehr geehrter Herr K.,
Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung zu schaffen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu umfangreiche Informationen zusammengestellt (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332).
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler MdB