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Frank Schäffler
FDP
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Frage von Ekkehart S. •

Frage an Frank Schäffler von Ekkehart S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäffler,

warum wird bei der ganzen Diskusion über die Wiedereinführung der Pendlerpauschale und dadurch Belohnung der Umweltverschmutzung nicht die Frage aufgeworfen: Warum haben diese Personen außerhalb der Städte, weit von ihrem Arbeitsplatz usw. gebaut oder sich eine Wohnung gesucht und sind nicht bereit näher an ihre Arbeitsstätte zu ziehen?? Der größte Teil wollt nur sparen zum eigenen Vorteil. Das ist nicht Sache des Steuerzahlers.
Ich zahle als Stadtbewohner ca. 150.000 € mehr für ein Haus oder eine ca 30 % höhere Miete und bekomme keinerlei Ausgleich. Fahre mit dem Bus oder Fahrad zur Arbeit und schone damit in erheblichen Maße die Umwelt.
Für die eigene Tasche 150.000 oder 30% gespart, erhebliche Verschutzung der Umwelt, das soll belohnt werden ?
Das gibt es in keinem anderen Land Europas

Mit freundlichen Grüßen

E. Schmidt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmidt,

uns geht es generell darum, die Bürger steuerlich zu entlasten. Die Kürzung der Pendlerpauschale durch CDU/CSU und SPD allein mit dem Ziel, die Steuereinnahmen zu erhöhen, lehnen wir als FDP ab.

Die von der Koalition 2007 eingeführte Regelung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig, das hat eine Anhörung im Finanzausschuss ergeben, und das bestätigen mittlerweile auch einige Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof. Entweder gehören die Fahrtkosten zu den beruflichen bedingten Aufwendungen, dann müssen sie als Werbungskosten abziehbar sein ? und zwar für alle und ab dem ersten Kilometer. Alles andere widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
Oder aber man vertritt den Standpunkt, die Arbeit beginne am Werkstor der Arbeitsstätte, dann sind Fahrtkosten generell nicht abzugsfähig. In diesem Fall muss aber zwingend der Steuertarif gesenkt werden, damit es nicht schon wieder zu Mehrbelastungen der Autofahrer kommt. Das hat die FDP in ihrem Steuerkonzept vorgeschlagen. Dies hätte den Vorteil, dass alle Steuerzahler entlastet würden und entscheiden könnten, ob sie ihr Geld für eine längere Fahrt zum Arbeitsplatz oder für eine teurere Wohnung in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte ausgeben wollen.

Das geltende Recht ist jedoch steuersystematisch unsinnig, verfassungswidrig und nichts anderes als ein erneuter dreister Griff in die Taschen der Bürger. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schäffler

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