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Frank Schäffler
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Frage von Michael A. •

Frage an Frank Schäffler von Michael A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Scheffler,

das neue VVG ist nun seit fast 6 MONATEN in Kraft. Teilsweise wird der Kunde mit Vertragsbedingungen und AHB`S überhäuft.
Die Vertragsbedingungen für eine einfache PHV ist ca 52 Seiten stark.
Wird der Endverbraucher nicht damit überfordert? Wäre es nicht möglich die einzelnen Bedingungen einfach im Internet zu veröffentlichen?

Mit freundlichen Grüssen

M. Adler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Adler,

ich stimme Ihnen zu, dass wir in Deutschland aus falsch verstandenem Verbraucherschutz im Bereich der Produktinformationen im gesamten Finanzdienstleistungsbereich den Bogen überspannt haben.
Was wir brauchen, ist eine umfassende Entbürokratisierung. Der Kunde muss kurz und knapp die wesentlichen Informationen über das Produkt, für das er sich interessiert, erhalten können. Wenn er weitere Details erfahren möchte, soll er die Möglichkeit dazu haben. Ihren Vorschlag der Verfügbarkeit der Informationen über das Internet halte ich für eine gute Idee.

Wir haben jedoch das Problem, dass die Bundesregierung in diesem Bereich eine Entbürokratisierung blockiert. So hat die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Versicherungsvertragsrechts durchgesetzt, dass gerade die Informationspflichten in einer Verordnung am Bundestag vorbei festgelegt werden.

Hier brauchen wir eine Kehrtwende: Die Zuständigkeit des Bundestages muss wieder hergestellt und das Ziel der Entbürokratisierung muss - auch auf europäischer Ebene - konsequent verfolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schäffler

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