Frage an Frank Schäffler von Volker B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schäffler,
die demnächst gültige neue Abgeltungssteuer sieht vor, dass 25% der Kapitalerträge pauschal abgeführt werden. Damit bekommen alle Steuerzahler mit einem Spitzensteuersatz von mehr als 25% eine z.T. erhebliche Ermäßigung ihrer Kapitalertragssteuer in der Höhe ihres persönlichen Spitzensteuersatzes minus 25%. Alle mit geringerem Spitzensteuersatz müssen automatisch mehr Steuern zahlen, wenn sie nicht in ihrer Steuererklärung ihre Kapitalerträge explizit erklären.
Rechnet sich diese beabsichtigte Verschiebung der Steuerbelastung von oben nach unten zumindest für den Staat, berücksichtigt man den zusätzlichen Verwaltungsaufwand? Welchen Saldo zieht unser Staat aus dieser Reform? Positiv? Negativ?
Glaubt man Äußerungen verschiedener Finanzleute in den Medien, führt die Abgeltungssteuer bereits heute zu einer verstärkten Kapital-"Flucht". Das Gegenteil der offensichtlichen Absicht der Abgeltungssteuer tritt demnach ein.
Bereits Hans Eichel ist damals mit seiner Amnestie für Kapital-"Flüchtlinge" gescheitert. Der Abgeltungssteuer steht womöglich dasselbe bevor.
Wann wird die Steuerfahndung verstärkt, die doch ein ganz ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen kann? Und warum ist das bisher nicht schon lange geschehen? Warum setzt sich die Politik über die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes hinweg?
Für Ihre Antwort herzlichen Dank
Volker Borm
Sehr geehrter Herr Borm,
ich halte eine Abgeltungssteuer grundsätzlich für richtig. Eine niedrige und unbürokratische Abgeltungssteuer stärkt den Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb und stoppt den legalen Kapitalabfluss aus Deutschland. Wenn es gelänge, sogar wieder Kapital nach Deutschland zurückzuholen, welches derzeit allein aus steuerlichen Gründen im Ausland liegt, könnte dies auch zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen.
Die nun von Union und SPD beschlossene Abgeltungssteuer ist jedoch schlecht gemacht, denn:
1. Die Besteuerung der Kursgewinne wird der Aktienkultur in Deutschland schweren Schaden zufügen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund, dass die private Vorsorge für das Alter immer wichtiger wird, fatal.
2. Die Abgeltungssteuer ist bürokratisch. In vielen Fällen müssen die Steuerzahler ihre Kapitalerträge weiterhin aufwändig auflisten.
3. Der Kontenabruf, dessen Abschaffung die Bundesregierung versprochen hatte, bleibt in zahlreichen Fällen weiterhin erlaubt. Da die Finanzämter künftig nicht mehr eingebunden sind, ist sogar mit einer steigenden Zahl von Abrufen zu rechnen.
In ihrem Gesetzentwurf schätzt die Koalition die staatlichen Mindereinnahmen auf rund eine Milliarde Euro im Jahr 2010 (2009: 320 Mio.; 2010: 1,065 Mrd.; 2011: 1,520 Mrd. und 2012: 1, 430 Mrd. Euro; siehe Bundestags-Drucksache 16/4841, Seite 44).
Natürlich ist es auch wichtig, den illegalen Kapitalabfluss zu bekämpfen. Um Steuerflucht aufzuspüren, schlagen wir seitens der FDP vor, Telekom-Beamte zur technischen Unterstützung der Steuerfahnder einzusetzen. Dann hätten viele Beamte, für die es bei der Telekom keine sinnvolle Beschäftigung mehr gibt, eine lohnende Aufgabe und die Steuerfahnder könnten sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren. Einen ähnlichen Wechsel gab es vor gut drei Jahren, als einige Hundert Telekom-Beamte zum Zoll gewechselt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler