Frage an Frank Schäffler von Carsten M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Scheffler,
wie stehen SIe zu der Report Sendung von gestern? Mit dem Vorwurf das Sie Finanzberatern nicht beaufsichtigen oder kontrollieren lassen wollen.
Es grüßt freundlich aus Recklinghausen
Sehr geehrter Herr Majewski,
in dem TV-Beitrag wird behauptet, die Gewerbeämter könnten die Aufsicht nicht leisten. Es ist umgekehrt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in der Sachverständigen-Anhörung im Gesetzgebungsverfahren klar gesagt, dass sie 80.000 Vermittler nicht beaufsichtigen kann. Die Gewerbeämter kennen dagegen ihre Vermittler. Im Übrigen erbringen die Gewerbeämter nach der neuen Regelung nicht die Produktaufsicht, die bei der sachnäheren BAFin stattfindet. Sie kontrollieren aber die persönliche Zuverlässigkeit der Vermittler. Denn das können die Gewerbeämter besser als die BAFin, weil sie eben im direkten Kontakt mit den Vermittlern stehen. Wer könnte das besser beurteilen - die Behörde vor Ort oder die Behörde in Frankfurt?
Der TV-Beitrag lässt leider offen, um welche Art von Fehlverhalten es sich handelt. Es scheint um Betrug zu gehen. Anlagebetrug war schon immer verboten und ist eine Straftat. Anlagebetrug kann man nicht gänzlich verhindern. Man kann ihn nur bestrafen und Wiedergutmachung fordern. Dafür sind Zivil- und Strafgerichte zuständig, wegen der Gewaltenteilung nicht Gesetzgeber oder Aufsicht. Welchen Rechtsweg die im TV-Beitrag betroffene Familie beschritten hat, weiß ich nicht, ich wünsche ihr aber viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler, MdB