Frage an Frank Schäffler von Peter M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schäffler,
Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."
Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."
Wieso ist das in unserem Land möglich?
Mfg.
P.Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
meine Kritik an unserem Geldsystem können Sie an vielen Stellen nachlesen (z.B. hier http://www.libinst.ch/?i=wahrungswettbewerb-als-evolutionsverfahren , aber auch auf meiner Homepage http://www.frank-schaeffler.de/presse/medienspiegel/836 ). Sie baut auf der Kritik der österreichischen Schule (Mises und Hayek) auf und wendet sich gegen das ungedeckte Scheingeld, das die Geschäftsbanken zusammen mit den Zentralbanken schöpfen können. Seit langem fordere ich eine Abwendung von Staatsgeld hin zu einer marktwirtschaftlichen Geldordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäffler, MdB