Frage an Frank Schäffler von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schäffler,
Sie sind einer der wenigen, die sich den Spruch am Reichstag ins Gewissen geschrieben haben. Dafür danke ich Ihnen sehr.
Ich habe folgende Fragen an Sie.
1. W e r hat der EZB den Auftrag erteilt, Staatsanleihen, derzeit über 123 Milliarden Euro insolvenzgefährdeter Länder, aufzukaufen? Ist der Präsident der EZB, Herr Trichet als Chef dafür verantwortlich?
2. Der Aufkauf in der EZB verstößt gegen das Verbot des finanziellen Beistands (Art. 125 AEUV);
Unabhängigkeit der EZB (Art. 127; 130; 282 Abs. 2 AEUV);
Ziel der Preisstabilität (Art. 119 Abs. 2/3; 127 Abs. 1/2; 282 Abs. 2 AEUV);
Verbot der monetären Finanzierung von Staatshaushalten (Art. 123 Abs. 1 AEUV);
Verbot des bevorrechtigten Zugangs zu Finanzinstituten (Art. 124 AEUV);
Währungsbeistand (Art. 143 Abs. 1 AEUV);
Kreditgewährung (Art. 143 Abs. 2 AEUV).
Sind diese Verträge Recht? Wenn ja, kann man bei Verstoß gegen die Verantwortlichen klagen?
Mit einem freundlichen "Glück auf" aus Sachsen
Angelika Hörner