Frage an Frank Schäffler von Benjamin W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schäffler,
einem Zitat auf SPIEGEL-online zurfolge finden Sie es ja ganz ungeheuerlich, dass die Gesundheitsministerin ihren Dienstwagen mit in den Urlaub nimmt. Es sei "eine Sauerei", wie sie mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger umgeht, werden Sie zitiert.
Ich finde es schön, dass es Politiker mit einem hohen moralischen Anspruch gibt wie Sie. Ereignisse wie Frau Schmidts Autoverlust schaden dem Ansehen der Zunft und sorgen für Politikverdrossenheit bei den Menschen. Insofern finde ich es nur richtig, dass Sie sich öffentlichkeitswirksam positionieren - gerade kurz vor der Wahl.
Meine Frage an Sie steht auch im Kontext mit Steuergeldern und Moral. Die Bundestagsverwaltung fordert von der FDP insgesamt 4,3 Millionen Euro an Strafen und Kompensationen für vorsätzlich falsch abgerechnete Spenden, die unter der Ägide von Herrn Möllemann und Mitwissern zwischen 1996 und 2002 verbucht wurden.
Während sich seit Jahren nichts mehr an den Fakten geändert hat, brauchte die Bundestagsverwaltung bis Juni 2009, um zu dem oben genannten Strafzahlungsbescheid zu kommen.
Heute wurde bekannt, dass die FDP vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Strafzahlungen eingereicht hat. Ihre Partei ist also scheinbar der Auffassung, nicht zu den Betrügereien der vergangenen Jahre stehen zu müssen. Man könnte diesen Schritt allerdings auch als Versuch deuten, die endgültige Entscheidung zu Gunsten des Steuerzahlers und zu Lasten der FDP auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu vertagen.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Sie diese Situation mit ihren hohen moralischen Standards in Einklang bringen. Misst die FDP mit zweierlei Maß, wenn es um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geht?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Werner,
es ist völlig richtig, dass die FDP bezüglich der Spendenvorgänge Fehler gemacht hat und dafür eine Strafzahlung leisten muss. Dies erkenne ich an. Wir haben als FDP daher bereits eine Teilzahlung geleistet sowie eine Rückstellung für eine weitere Zahlung gebildet. Wir haben gegen den Bescheid des Bundestagspräsidenten lediglich deshalb Rechtsmittel eingelegt, weil die eigene Aufklärungsarbeit der FDP nicht ausreichend gewürdigt wurde und weil für die FDP keine strengeren Maßstäbe als für die anderen Parteien gelten dürfen.
Freundliche Grüße
Frank Schäffler