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Frank Richter
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Frage von Erhard J. •

Was wollen/können Sie tun, damit die Justiz (Richter, Staatsanwälte usw.) eine größere Unabhängigkeit vom Freistaat Sachsen (Koalition und Opposition) erreicht?

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Sehr geehrter Herr J., Ihre Frage enthält gedankliche Unklarheiten, weswegen ich sie in der vorliegenden Fassung nicht beantworten kann. Ich bitte Sie um Präzisierung dessen, was Sie mit "größerer Unabhängigkeit" meinen. Nach meinem Verständnis  ist man entweder abhängig oder unabhängig, wobei es im menschlichen Leben eine absolute Unabhängigkeit nicht geben kann. Sie helfen mir hinsichtlich einer sinnvollen Antwort auf Ihre Frage, indem Sie mir den von Ihnen gemeinten Sinn von "größerer Unabhängigkeit" erläutern. Schon jetzt danke ich für Ihre Bemühung.

Ähnlich unmöglich ist es, Ihre Formulierung "Unabhängigkeit vom Freistaat Sachsen (Koalition und Opposition" sinnvoll nachzuvollziehen. Der Freistaat Sachsen ist - eingebunden in die Bundesrepublik Deutschland - ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat. Das bedeutet auch, dass die Judikative (das Rechts- und Gerichtswesen) ein essentieller Teil des Staates ist, im Sinne der Gewaltenteilung neben der legislative und der Exekutive. Die Klammerbemerkung (Koalition und Opposition) in Bezug auf den Freistaat Sachsen ist irrig. Sie kann sich sinnvoll beziehen auf die Kräfte- und Mehrheitsverhältnisse im Sächsischen Landtag, also der Legislative, welche nur einen Teil des Staatsgefüges darstellt. Auch hierzu bitte ich Sie um Präzisierung Ihrer Fragestellung.

Mit freundlichen Grüßen, Frank Richter 

 

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