Sehr geehrter Herr Richter, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erklärt, dass sie die Ablösung der Staatsleistungen bis auf weiteres generell ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr. H.,
ich danke Ihnen für diese Frage. Mit meiner Antwort werde ich Sie allerdings enttäuschen müssen. Es ist richtig, dass sich eine Lösung dieser Aufgabe aktuell nicht abzeichnet. In meiner Funktion als Abgeordneter des Sächsischen Landtags kann ich nicht maßgeblich zur Lösung beitragen, weil es sich naturgemäß um eine Angelegenheit handelt, welche die ganze Republik betrifft. Sofern es meine Zeit zuließ, habe ich die Beratungen - vor allem unter den Mitgliedern der SPD-Fraktionen - mitverfolgt, und das werde ich auch weiterhin tun. Wichtig scheint mir der Hinweis, dass es von Seiten der Kirchen keine Blockadehaltung in dieser Angelegenehit gibt.
Mit freundlichen Grüßen, Frank Richter, MdL