Frage an Frank Knapp von Hans-Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Knapp,
weshalb ist das Grundgesetzgebot noch nicht erfüllt, wonach sich das deutsche Volk nach erfolgter Vereinigung in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben soll? (Das Grundgesetz ist ja lediglich ein Gesetz zu dem die Haager Landkriegsordnung Besatzungsmächte verpflichte zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land.)
Oder gab es de jure noch gar keine Vereinigung Deutschlands? Denn:
Die neuen Bundesländer wurden durch das Ländereinführungsgesetz von der DDR Volkskammer zum 14.10.1990 etabliert.
Laut Beitrittsgesetz traten diese am 03.10.1900 dem Artikel 23 des Grundgesetzes bei,
der zu diesem Zeitpunkt längst gestrichen war.
Das heißt: am 3. oktober 1990 traten Länder, die zu diesem Zeitpunkt NOCH GAR NICHT EXISTIERTEN, dem Grundgesetz gemäß einem Artikel bei, der zu dem Zeitpunkt NICHT MEHR EXISTIERTE.
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Sauerbrey
P. S.: Frau Wöhrl hat sich seit ca. 2 Wochen zu keiner Antwort durchringen können.
Sehr geehrter Herr Sauerbrey,
erst mit dem Einigungsvertrag 1990 wurde Art. 23 GG aufgehoben - ebenso die neuen Bundesländer konstituiert / anerkannt - siehe http://www2.bpb.de/wissen/BJPZYZ,0,0,Einigungsvertrag.html. Beschlüsse der Volkskammer sind in diesem Zusammenhang unerheblich. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Frank Knapp
FDP Nürnberg