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Frank Junge
SPD
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Frage von Uta L. •

Sehr geehrter Herr Junge, die Regierung überarbeitet das Tierschutzgesetz. Setzen Sie sich für mehr Tierwohl ein ?

Es müssen endlich diese schrecklichen Tiertransporte verboten werden . Wo bleibt das Verbot der Anbindehaltung von Rindern , wo bleibt das Verbot Wildtiere im Zoo zu halten ? Es ist erlaubt Anputationen zB. an Ferkeln ohne Betäubung durchzuführen . Muttersauen liegen im Kastestand ! Sehen Sie bitte hin, schaffen Sie das ab. Unterbinden Sie endlich Qualzuchten , setzen Sie sich ein gegen illegale Tierimporte aus dem Ausland! Unterstützen Sie endlich deutsche Tierheime ! Ein paar Millionen weniger bei der Rüstung auszugeben um sie in den Tierschutz zu stecken , bringt Sie vielleicht auch Ihren Klimazielen näher . Tun Sie was ! Sie sind an der Regierung ! Vielen Dank .

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Tierschutzgesetz und am Tierwohl. Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Tiertransporte, Tierhaltung und Wildtiere im Zoo.
Die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe.
Die Verkündung des neuen Tierschutzgesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen. Für einige dieser Regelungen sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen.
Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor, die auch Ihre Anfrage betreffen:

  • Bekämpfung des illegalen Welpenhandels
  • Kontrolle von Schlachthöfen durch Videoüberwachung
  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben
  • Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren
  • Grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung (egal ob Esel, Ziege oder Rinder)
  • Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen
  • Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

Um diese Änderungen durchzusetzen, werden unter anderem die kontrollierenden Behörden gestärkt und ein Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen eingeführt.

Bei einigen Punkten gibt es allerdings auch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen in der Umsetzung - beispielsweise bei der Unterbindung von Tiertransporten in sogenannte Hochrisikostaaten. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich jedoch weiter intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.

Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden. 
Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Junge, MdB

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