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Frank Junge
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Frage von Uwe K. •

Frage an Frank Junge von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Herr Junge,

während Millionen Menschen im Nichttarifgebiet für die gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommen und der Altersarmut entgegengehen, scheffeln viele Bundestagsabgeordnete trotz üppiger Diäten nebenbei viel Geld. Wie stehen Sie dazu diese Nebeneinahmen vollständig auf die Diäten anzurechnen und fehlerhafte Angaben zu sanktionieren?

Mit freundlichen Grüßen

U. Krüger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Nebeneinnahmen von Abgeordneten, die ich hiermit beantworten möchte.

Seit Jahren hat sich die Union gegen schärfere Transparenzrichtlinien gesträubt. Das ständige Wegsehen von CDU und CSU hat dazu beigetragen, dass sich Abgeordnete gierig die Taschen füllen konnten und wir mit einem riesigen Vertrauensverlust in die Politik zu kämpfen haben. Zudem erzielen vor allem Abgeordnete der Union extrem hohe Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

Damit muss aus meiner Sicht Schluss sein! Wer die Arbeit als Bundestagsabgeordneter ernst nimmt, wer viel Arbeit und Leidenschaft in die Betreuung des eigenen Wahlkreises steckt, hat meiner Ansicht nach gar keine Zeit, um einer Nebentätigkeit nachzugehen. Und das ist auch nicht notwendig. Abgeordnete werden von den Steuerzahlern auskömmlich bezahlt und verdienen ein Vielfaches des deutschen Durchschnittseinkommens. Eine Nebentätigkeit ist somit nicht notwendig.

Deshalb habe ich im Frühjahr diesen Jahres auch die Selbstverpflichtung zu vollständiger Transparenz bei Nebeneinkünften unterschreiben. Diese sollen vollständig auf Euro und Cent offen gelegt werden. Jeden zusätzlich verdienten Euro will ich spenden. Grundsätzlich lehnen ich bezahlte Nebentätigkeiten neben dem Mandat ab.

Auf den Druck der SPD-Fraktion hin, haben wir uns mit der Union im Frühsommer auf umfassende Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages verständigt. Hierzu zählen u.a. die betragsgenaue Anzeigepflichtige für Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen, das Verbot von bezahlten Lobbytätigkeiten von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag, das Verbot von Honoraren für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit, sowie das Verbot von Geldspenden an Abgeordnete. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Für bestimmte Fälle wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen eine Antwort auf Ihre Frage habe geben können.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge

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