Frage an Frank Junge von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Setzen Sie sich dafür ein, dass das Lieferkettengesetz diese Punkt enthält:
Unternehmen verpflichtet, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt werden und es zum effektiven Schutz der Umwelt beiträgt;
alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfasst werden oder wenn sie in einem Risikobereich tätig sind?
Sehr geehrter Herr Hauber,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Lieferkettengesetzes, welches wir letzten Freitag endlich im Deutschen Bundestag beschlossen haben.
Künftig müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. In die Verantwortung genommen sind ab 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Außerdem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen leichter geltend machen: Indem sie sich von einer Nichtregierungsorganisation oder Gewerkschaft vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.
Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiger Schritt - und ist eine gute Blaupause für eine europäische Lösung. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem deutlich nachgeschärft: So wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf ausländische Unternehmen ausgeweitet und es wird für faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt. Auch Betriebsräte sind künftig beim Sorgfaltspflichtenmanagement mit einzubeziehen. Das wird die Qualität deutlich erhöhen.
Wir hätten gerne an der ein oder anderen Stelle strengere Regeln beschlossen, hier hat sich die CDU/CSU bis zuletzt gesperrt. In Zukunft werden wir uns im Deutschen Bundestag weiter dafür einsetzen, dass entlang der Lieferketten Menschenrechte eingehalten werden und niemand unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten muss.
Falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben sollten, können Sie uns jederzeit gerne wieder kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge