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Frank Junge
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Frank Junge von Reinhard G. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Frank Junge,

ich habe gehört, dass das Bundeskabinett das Infektionsschutzgesetz wieder ändern will (§28b). Danach sollen Corona-Maßnahmen zentral von der Bundesregierung ohne Beteiligung der Länder und Gemeinden beschlossen werden. Bei dem Überschreiten bestimmter Zahlen sollen automatisch nächtliche Ausgangssperren verhängt werden, usw.

Widerspricht so ein Vorhaben bestimmten Prinzipien des Grundgesetzes? Dort wurde ja bewusst eine Gewaltenteilung vorgeschrieben und das Recht der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern in einem in bestimmter Weise aufgeteilt. Der Föderalismus gehört ja zu den Dingen, die im Grundgesetz als unveränderlich festgeschrieben sind.

Viele Bürger sind, wegen der schon seit über einem Jahr andauernden tiefen Eingriffe in ihre Grundrechte, zu Recht besorgt. Was hätten Ihrer Meinung nach die Verfasser des Grundgesetzes gesagt, wenn sie gehört hätten, dass weitgehende Grundrechtseinschränkungen, wie es beispielsweise Ausgangsbeschränkungen sind, in Deutschland zentral beschlossen werden sollen?

Sollten wir nicht hier in der internationalen Gemeinschaft mit gutem Beispiel voran gehen und so etwas nicht beschließen? Könnten sich nicht sonst anderenorts Diktaturen darauf berufen?

Glauben Sie, dass zentralistisch getroffene Entscheidungen besser sind, als regional getroffene, die vielleicht an die Verhältnisse vor Ort besser angepasst sind? Könnten vielleicht gerade durch unterschiedliche Maßnahmen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, was wirklich wirksam ist?

Wenn aber trotzdem einheitlichere Regeln gewünscht wären – könnten dann nicht die Bundesländer solche eigenständig beschließen? (Zwei Bundesländer haben sich schon die Beschlüsse des Bundeskabinetts zu eigen gemacht – ungeachtet der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen.) Ist die Souveränität der Länder nicht ein hohes rechtsstaatliches Gut, das keinesfalls aufgeweicht werden sollte?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Großmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Infektionsschutzgesetzes, die ich hiermit beantworten möchte.

Wir befinden uns weiter in einer kritischen Phase der Pandemiebekämpfung! Die Intensivstationen der Krankenhäuser entspannen sich zwar langsam, standen aber bis kurzem noch vor dem absoluten Kollaps. Natürlich gibt es regionale Unterschiede. Allerdings ist die Anzahl der Krankenhäuser, die wenige bis kein Intensivbett mehr frei haben weiterhin hoch! Dazu kommt ein medizinisches Personal, das Übermenschliches leistet und der Lage trotzdem oft nicht mehr Herr wird. Infolge dessen gehört die Einordnung von schwerkranken Patienten nach dem Prinzip der Triage mehr und mehr zur täglichen Routine. Mir zeigt das, dass die bisherigen durch die Länder beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht ausreichen.

Darum haben wir mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um endlich eine bundesweit einheitliche Gültigkeit von Regeln und Maßnahmen zu schaffen, an die sich alle bei Erreichen bestimmter Inzidenzwerte zu halten haben. Wir tun das vor allem deshalb, weil sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Bundesländer sich zur Bekämpfung der Pandemie zwar auf gemeinsame Vorgehensweisen verständigt hatten, diese dann aber höchst unterschiedlich oder halbherzig umgesetzt haben. Während z.B. Mecklenburg-Vorpommern hier sehr konsequent vorgegangen ist, waren es vor allem B-regierte Länder wie zum Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen, die abgewichen sind. Im Resultat haben sich dadurch die Erfolge in der Pandemiebekämpfung nicht nur unzureichend eingestellt. Die Menschen haben den so entstandenen Flickenteppich an Maßnahmen als sehr unzufrieden stellend empfunden. Mit dem Herstellen der Bundeseinheitlichkeit reagieren wir nun genau darauf. Gleichzeitig setzen wir mit den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz grundsätzlich nur Maßnahmen um, die bereits Anfang Mai in der MPK-Runde einstimmig beschlossen wurden.

Unter all diese Regelungen haben wir mit dem 30.06. ein Ablaufdatum gesetzt. Das bedeutet, dass die Lage vom Bundestag dann komplett neu zu bewerten und festzulegen ist, wie weiter vorgegangen wird. Mit dieser Parlamentsbeteiligung behalten wir Abgeordnete das Heft des Handelns in der Hand und geben der Regierung keinen „Freibrief“ für ein „Durchregieren“ auf unbestimmte Zeit.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen eine Einordnung zu den aktuell getroffenen Regelungen habe geben können. Falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben sollten, können Sie mich jederzeit gerne wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge

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