Frage an Frank Junge von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Junge,
auf den Seiten des Studentenwerks Frankfurt /Main bieten Unternehmen Jobs und Praktika an, dabei lassen m.E. nicht wenige Ausschreibungen eine unfaire und teils devote Praxis erkennen.
1. Problem: Tabuisierung der Lohnfindung
Während die meisten Unternehmen sachlich dienliche Beschreibungen leisten, welche Aufgaben mit der jeweils ausgeschriebenen Tätigkeit verbunden sind und welche Anforderungen diesbezüglich an etwaige Bewerber/innen gestellt werden, wird die Frage der Lohnfindung oft nichtssagend behandelt, Das sehe ich als unfair gegenüber den einen Job oder Praktikumsplatz suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und sicher so wie ich gerne schnell und unkompliziert an Hand einer Ausschreibung erfahren möchten, ob die dort angebotene Beschäftigung eine angemessene Vergütung verspricht.
Die Dienstleistungs-Gesellschaft Hochtaunus gGmb verwendet z.B. in einer aktuellen Ausschreibung für die Beschreibung von Aufgaben und Voraussetzungen 92 Wörter, für die der Lohnfindung nur 2 ( zudem nichtssagende) Wörter.
https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/203940-schulbegleiterin-mwd
Screeenshot; https://www.directupload.net/file/d/6063/4bfleo9m_jpg.htm
Frage 1:
Was halten Sie von der Idee, dass der Gesetzgeber aussagefähige Informationen in Ausschreibungen betreffs der Vergütung vorschreibt?
2. unvergütete Praktika
Das Zentrum für Psychotherapie Wiesbaden bietet aktuell eine Stelle für ein 5-monatiges Pflichtpraktikum mit durchschnittlich 23 Wochenstunden an drei bis vier Tagen (insgesamt 480 Stunden) an, das nicht vergütet wird.
Screenshot: https://www.directupload.net/file/d/6063/5syi9xgk_jpg.htm
Was halten Sie von einem Mindestlohn für Praktika, damit die Arbeit der dort Beschäftigten nicht ausgenutzt werden kann?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Dreieich,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Mindestlohns für Praktika und der Lohninformation in Stellenausschreibungen, die ich hiermit beantworten möchte.
Bei der Festlegung eines Lohnes oder eines Gehalts geht man immer von einer Verhandlungssituation aus, die von der Arbeitserfahrungen und den Kenntnissen des/der Bewerber/in geprägt ist. Aufgrund dieser Tatsachen kommt ein Arbeitsvertrag zu Stande oder eben nicht. Man kann in diesem Fall dem Arbeitgeber nicht vorschreiben sich vorher auf eine feste Lohnauskunft zu verpflichten, da das Gehalt je nach Erfahrung und Eignung der/des Bewerber/in stark variieren kann.
Bei der Vergütung von Praktika muss klar zwischen den Begriffen Vergütung und Lohn unterschieden werden. Bei Praktika kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande, demzufolge gibt es für die geleistet Arbeit auch keinen Lohn, sondern eine Aufwandsvergütung. Diese Vergütung ist auch nur dann verpflichtend, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Sobald ein Arbeitsvertrag zu Stande kommt, handelt es sich um eine Lohnleistung. In diesem Fall gilt bereits der Mindestlohn.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort habe weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge