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Frank Junge
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Frage von Reinhold B. •

Frage an Frank Junge von Reinhold B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Junge,
man könnte meine Thematik auch Soziales oder Senioren oder einfach Vertrauen zuordnen - aber letzteres wird gar nicht angeboten - worum geht es?
Die Direktversicherten werden bei Auszahlung ihrer - auch die vor 2003 - vereinbarten Verträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen um ca. 1/5 ihrer Auszahlungssumme (bei steigenden Beiträgen kann es noch mehr werden) erleichtert - das war bei Vertragsabschluss vor dem Gesundheitmodernisierungsgesetz "GMG" mit Wirkung zum 1.1.2004 nicht vereinbart. Vielmehr hatten die politischen Verantwortlichen dazu angehalten, dass die Arbeitnehmer*innen für ihr Alter vorsorgen - das haben sie zum Beispiel mittels einer Direktversicherung getan - mit der Zusage, dass diese steuer- und sozialversicherungfrei ausgezahlt wird - eine daraus vereinbarte Direktversicherung ist eine beidseitige Willenserklärung, also ein Vertrag. Mit dem GMG wurden aber auch diese Verträge unter Verletzung des Vertrauensschutzes , mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet - siehe oben. ... wir sagen dazu: erst angelockt - dann abgezockt.

meine Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen, der ich auch bin und gleichzeitig Wähler den Eingriff in bestehende Verträge?
2. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem Vertragsschutz - müssen Verträge eingehalten werden?
Wenn ja: wie wollen Sie bzw. Ihre Partei die Ungerechtigkeit in der eigenverantwortlichen Altersvorsorge beseitigen?
3. Was erzählen Sie den Jüngeren, die heute ihre Altersvorsorge vorbereiten - können Sie sich noch darauf verlassen, dass die Zusagen der Politik (Bsp. Beitragsfreiheit bei Riesterförderung) noch in 30 Jahren - wenn ihre Verträge zur Altersvorsorge ausgezahlt werden - gelten?
Mit freundlichen Grüßen
R. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworten möchte.

Aus juristischer Sicht darf der Gesetzgeber in bestehende Verträge eingreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dem Gesetzgeber einen äußerst weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Sozialversicherungen zu geben. Aus heutiger Sicht halten wir als SPD-Bundestagsfraktion die damalige Entscheidung für falsch und die Tatsache nicht für klug, nicht wenigstens eine Übergangszeit festgelegt zu haben.

Eine Entschädigung der damaligen Verträge würde nach aktuellen Berechnungen rund 37 Milliarden Euro kosten. Das ist eine enorm hohe Summe, die finanziell nicht zu stemmen wäre. Somit kann ich Ihnen aktuell leider keine Änderung der Situation in Aussicht stellen.

Ich stehe Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge

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