Frage an Frank Junge von Heiner M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Junge,
wie wollen Sie die Friedensbildung an Schulen weiter gestalten?
Halten Sie die Kooperationsvereinbarung des Landes mit der Bundeswehr dazu für ein geeignetes Instrument oder besteht hier nicht die Gefahr einer einseitigen Einflussnahme?
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Möhring
Herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Bitte geben Sie mir etwas Zeit. Ich melde mich in Kürze.
Viele Grüße,
Frank Junge
Sehr geehrter Herr Möhring,
der Kooperationsvertrag zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr, der im Jahr 2010 unter dem damaligen Minister Henry Tesch (CDU) geschlossen wurde, gilt auch heute noch. Eine Gefahr der einseitigen Einflussnahme sehe ich nicht.
Am 26. April 2012 hat Bildungsminister Mathias Brodkorb im Landtag Stellung zum Kooperationsvertrag bezogen. Er berichtete, dass ihm von Lehrkräften kein einziger Fall übermittelt wurde, in dem es eine konkrete Werbung für einen Einsatz in der Bundeswehr gegeben habe. Sollte dies der Fall sein und sollte uns das bekannt werden, dann wird dem selbstverständlich nachgegangen werden.
Angehörige der Bundeswehr treten nur auf Einladung der jeweiligen Schule auf. Das sollten sie m.E. als Repräsentanten eines staatlichen Organs auch dürfen. Mit dem bestehenden Kooperationsvertrag haben wir eine klare Vereinbarung und Regeln, was die Bundeswehr in Schulen tun darf und was nicht. Im Nachgang muss für jede Aktivität dieser Art Rechenschaft darüber abgelegt werden, was in der Schule getan und worüber gesprochen wurde. Damit liegt ein gutes Kontrollinstrument vor.
Ich hoffe, dass ich Ihre Bedenken ausräumen konnte.
Viele Grüße,
Frank Junge