Frage an Frank Gotthardt von Benjamin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gotthardt,
es ist undemokratisch, daß das Volk in Hessen zwischen den Wahlen fünf Jahre lang effektiv nichts zu sagen hat und deshalb den Beschlüssen der Landtagsmehrheit ausgeliefert ist. Die Restriktionen für Volksgesetze sind prohibitiv. Meine Frage deshalb: Werden Sie im kommenden Landtag unverzüglich dafür stimmen, daß insbesondere das Antragsquorum von derzeit 3 auf deutlich unter 1 Prozent und das Qualifikationsquorum beim Volksbegehren von derzeit 20 auf 5 Prozent (so wie in Hamburg und Schleswig-Holstein) abgesenkt werden und daß das Volk auch über finanzwirksame Gesetze entscheiden darf (so wie in Sachsen)?
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Ewert
Sehr geehrter Herr Ewert,
vielen Dank für Ihre Frage an mich. Ich widerspreche Ihnen zum einen, dass es undemokratisch ist, dass eine Wahlperiode fünf Jahre lang dauert und zum anderen widerspreche ich Ihnen, dass die Menschen nicht zu sagen hätten und ausgeliefert seien. Ich tue dies, weil der Beschluss über eine fünfjährige Wahlperiode von einem demokratisch gewählten Parlament, mit breiter parlamentarischer Unterstützung in einer demokratischen Abstimmung im Rahmen demokratischer parlamentarischer Prozesse zustande gekommen ist und nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Nichts daran ist undemokratisch.
Zudem gibt es ausreichend Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und zwischen zwei Landtagswahlen weitere politische Wahlen, so dass kaum ein Jahr vergeht ohne seine Meinung in Form von Wahlen deutlich zu machen. Die letze Wahlperiode dauerte übrigens nur ein Jahr - es fällt mir schwer, darin ein Vorteil für die Menschen und für unser Land zu erkennen. Was genau also eine angemessene Zeit einer Wahlperiode ist, ist immer auch eine Medaille mit zwei Seiten. Fünf Jahre halte ich für eine gute Regelung.
Was zudem Ihre Frage nach Antragsquoren und Qualifikationsquoren bei Volksbegehren sowie Mitwirkung bei Finanzgesetzen betrifft, so darf ich auf die Beratungen im Hessischen Landtag verweisen. In der 17. Legislaturperiode hatten wir zu diesem Thema Beratungen im Plenum so dass Sie die Protokolle und Beschlüsse von der Seite des Hessischen Landtages herunterladen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Frank Gotthardt