Frank Gotthardt
CDU
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Frage von Robert P. •

Frage an Frank Gotthardt von Robert P. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Gotthardt,

Kennen Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Doppelten Haushaltsführung aus dem Jahr 2002? Nach Auffassung des Gerichts wird die gesetzgeberische Freiheit für den Bereich des Steuerrechts durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit eingeschränkt. Das Gericht führt weiter aus, im deutschen Einkommensteuerrecht beginne die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre traditionell nicht erst am Werkstor. „Vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ gehörten „zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen, obwohl solche Aufwendungen wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mitveranlasst“ sind.

Im Urteil wurde bei einem Doppelverdiener-Ehepaar eindeutig unter Verweis auf Art. 3 und Art. 6 GG entschieden, es sei verfassungsrechtlich unzulässig, „die Ehefrau ins Haus zurückzuführen“ oder umgekehrt den Ehemann in seiner Entscheidung hinsichtlich seiner eigenen Erwerbstätigkeit durch die Erwerbstätigkeit der Ehefrau gesetzlich zu beeinträchtigen. Das Gericht spricht sogar von einem „gebotenen Schutz der Doppelverdienerehe“.

Die Entfernungspauschale ist in den Jahren bis 2003 unter den Wert des Jahres 1990 gesenkt worden. Die Reduzierung beträgt ca. 9 Prozent. Die durchschnittlichen Kraftstoffpreise sind zugleich innerhalb des Zeitraums von 1990 bis 2003 um 82 Prozent gestiegen. Viele Bürger haben nicht die Möglichkeit, eine Wohnung nahe an ihrer Arbeitsstelle zu beziehen. Gerade bei Doppelverdiener-Ehen ist dies oftmals überhaupt nicht machbar.

Wie verträgt sich diese Situation mit der Position Ihrer Partei zur Entfernungspauschale?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Prätzler
Steuerberater

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prätzler,

ich habe bereits zu dem Thema Stellung genommen, wiederhole es aber gerne. es wir haben festgestellt, dass in den vergangenen Jahren die Steuerpolitik das deutsche Steuerrecht immer komplexer gemacht hat, es ist chaotisiert worden. Deshalb sagen wir, wir brauchen einen Neuanfang. Dabei haben wir gesagt, dass wir Ausnahmetatbestände umfassend abbauen wollen. CDU und CSU wollen zum 01.01.2007 eine Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft setzen. Bei der Lohn- und Einkommensteuer senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 %. Das sind die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Gegenzug werden eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen eingeschränkt. Dazu gehören die Reduzierung der Pendlerpauschale auf eine angemessene Höhe von 25 Cent bis max. 50 Entfernungskilometer und der gleichmäßige Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Gotthardt